Julian Reichelt gegen "Spiegel":"Spiegel"-Artikel über Julian Reichelt wieder online

Julian Reichelt gegen "Spiegel": "Der Spiegel" und der ehemalige Chefredakteur der "Bild", Julian Reichelt, befinden sich seit Monaten in einem Rechtsstreit wegen eines Artikels mit dem Titel "Vögeln, fördern, feuern".

"Der Spiegel" und der ehemalige Chefredakteur der "Bild", Julian Reichelt, befinden sich seit Monaten in einem Rechtsstreit wegen eines Artikels mit dem Titel "Vögeln, fördern, feuern".

(Foto: Marcus Brandt/dpa)

Das Oberlandesgericht Hamburg entscheidet im Sstreit zwischen dem ehemaligen "Bild"-Chefredakteur und dem Nachrichtenmagazin zugunsten des "Spiegel".

Das Oberlandesgericht Hamburg hat im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt und dem Spiegel zugunsten des Nachrichtenmagazins entschieden. Der Spiegel-Artikel "Vögeln, fördern, feuern" über Reichelt ist aus diesem Grund wieder online abrufbar. Das machte am Montag zunächst der Spiegel selbst öffentlich, der nach einer Niederlage vor dem Landgericht Hamburg den Artikel erst im November aus dem Netz nehmen musste.

Der Text erschien ursprünglich im März 2021 und behandelte Machtmissbrauchsvorwürfe gegen Reichelt, der im Oktober entlassen wurde. Reichelt klagte gegen den Spiegel und hatte im Mai mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Artikel am Landgericht Hamburg Erfolg. Das Gericht folgte Reichelts Argumentation, nach der davon auszugehen sei, dass ihm keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen gegeben worden sei. Der Spiegel ergänzte den Artikel schließlich um eine Stellungnahme aus dem Gerichtsverfahren, ließ ihn aber online, mit der Begründung, dass aus dem Beschluss des Gerichts nicht folge, dass die Verdachtsberichterstattung des Magazins grundsätzlich unzulässig sei.

Im November entschied das Gericht dann, dass dieses Vorgehen nicht ausreiche, die "ergänzten Passagen wertungsmäßig" keinen relevanten Unterschied zu der Berichterstattung ausmachten, die mit der einstweiligen Verfügung untersagt worden ist. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld von 2000 Euro, der Artikel musste aus dem Netz genommen werden. Gegen den Beschluss hatte das Magazin sofortige Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt, die nun Erfolg hatte.

Die fragliche Online-Berichterstattung sei nicht mehr - "auch nicht im Kern" - dieselbe Berichterstattung, heißt es auf SZ-Nachfrage jetzt seitens des Oberlandesgerichts. Die neue Entscheidung wende sich allerdings einzig gegen das im November verhängte Ordnungsgeld. "Eine inhaltliche Bewertung, ob diese Berichterstattung für sich genommen in dieser Form rechtmäßig ist oder nicht, enthält der Beschluss vom 13. Januar 2022 nicht", erklärt ein Gerichtssprecher. Reichelts Rechtsbeistand, die Kanzlei Prinz, war auf SZ-Anfrage zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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