Soldat versus "Spiegel online":An Deck der "Gorch Fock"

Kein Bild vom Deckschrubben auf dem Schulschiff: Ein Soldat will nicht in Zusammenhang mit der Affäre gezeigt werden und erwirkt einstweilige Verfügung gegen Spiegel Online.

Ekkehard Müller-Jentsch

Beim Deckschrubben auf der Gorch Fock hatte sich ein Soldat der Bundeswehruniversität Neubiberg einst gerne fotografieren lassen. Als dieses für eine positive Zeitungsreportage über den Bundeswehr-Paradesegler aufgenommene Bild nun aber im Zusammenhang mit der Äffäre über angebliche Schikanen und Exzesse auf dem Schulschiff aus dem Archiv gekramt und bei Spiegel Online gezeigt worden war, bekam der junge Offizier Angst um seine Karriere: Er klagte gegen das Internet-Magazin auf Unterlassung und Schmerzensgeld.

German training ship Gorch Fock is seen approaching the port of Ushuaia

Affäre um angebliche Schickanen auf dem Segelschulschiff: Die Berichterstattung zur Gorch Fock bei "Spiegel Online" hat ein Nachspiel.

(Foto: Facundo Santana/Reuters)

Am Mittwoch verbot die Pressekammer des Landgerichts MünchenI per einstweiliger Verfügung dem Nachrichtenportal, den Eindruck zu erwecken, der Betroffene habe als ehemaliger Offiziersanwärter von Schikanen, Angst und Unterdrückung sowie Alkohol-Exzessen auf der Gorch Fock berichtet. Das Bild hatte nämlich direkt unter der Überschrift "Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge" gestanden.

Nach Meinung der Richter könnten Leser deshalb annehmen, dass der Mann auf dem Foto einer der Soldaten sei, die sich sprechend geäußert haben. Von einem Offizier der Führungsakademie sei er in diesem Sinne bereits auf die Berichterstattung angesprochen worden, sagte der Leutnant zur See - deshalb sorge er sich nun um seine Offizierskarriere. Spiegel Online hatte das zurückgewiesen: Das mit Zustimmung zur Veröffentlichung über Gorch-Fock-Berichte entstandenen Bild sei erkennbar "nur ein Symbolfoto".

Das Gericht meint jedoch, dass bereits eine "nicht ganz fernliegende Deutweise" geeignet sei, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu verletzen. Schmerzensgeld hat ihm die Kammer aber nicht zugesprochen. Ob Spiegel Online gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, ist noch offen.

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