Am 29. Dezember 2016 traf beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine Klageschrift ein, drei Jahre, nachdem in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel erschienen war und genau drei Tage, bevor die Sache verjährt gewesen wäre. Die Klage stammte vom Solarunternehmer Hannes Kuhn und betraf eine Recherche der Süddeutschen Zeitung rund um den Niedergang seiner Firma Solar Millennium, die einmal das größte Solarkraftwerk der Erde in der Sahara errichten wollte. Die SZ hatte am 25. Juni 2013 in dem Artikel "Wetten auf den Absturz" akribisch und anhand von Unterlagen ein auffälliges Aktiengeschäft innerhalb des Konzerns von Kuhn nachgezeichnet. Der Verdacht auf Insiderhandel lag nahe. Kuhn bestritt das. Der Untergang von Solar Millennium wenig später brachte 30 000 Anleger um rund 100 Millionen Euro. Immer wieder wurde gegen den Unternehmer wegen Betrugs ermittelt. In Düsseldorf war er wegen mehrfachen Betrugs mit rund 9000 Geschädigten angeklagt, wurde aber freigesprochen.
Rechtsstreit mit Solarunternehmer:Millionenklage gegen SZ gescheitert
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Die Kollektorenfläche eines solarthermischen Kraftwerks der Solar Millennium AG in Kalifornien (Archivbild)
(Foto: picture-alliance/ dpa)Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärt, die SZ habe "nicht pflicht- und rechtswidrig" gehandelt - und stärkt damit die Pressefreiheit.
Von Annette Ramelsberger, Nürnberg
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