Der Berliner Akademie der Künste ist vom Landgericht Berlin vorläufig untersagt worden, die Literaturzeitschrift Sinn und Form herauszugeben. Falls sie es doch tut, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro. Hintergrund ist eine wettbewerbsrechtliche Klage der Zeitschrift Lettre International und ihres Herausgebers Frank Berberich. In dem Rechtsstreit geht es um Paragrafen und Geld, aber eben auch um eine grundsätzliche Frage: Ist die Pressefreiheit in Gefahr, wenn der Staat auf dem Markt der Medien mitmischt - weil dadurch die Existenzbedingungen privat finanzierter Publikationen bedroht sind? Nun hat Lettre einen Etappensieg erzielt: Für die Herausgabe der Zeitschrift fehlt der Akademie - derzeit - die rechtliche Grundlage, entschied das Landgericht Berlin.
Literaturzeitschrift "Sinn und Form":Unsinn und Formalie
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Die Akademie der Künste am Hanseatenweg in Berlin, die "Sinn und Form" bisher herausgibt.
(Foto: POP-EYE/Christian Behring /imago images)Das Landgericht Berlin untersagt der Berliner Akademie der Künste die Literaturzeitschrift "Sinn und Form" herauszugeben.
Von Wolfgang Janisch und Jens-Christian Rabe
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