Diese Einstellungsverfügung ist keine Ehrenerklärung der Staatsanwaltschaft: keine für den Comedian Böhmermann, auch keine für den Präsidenten Erdoğan. Diese Einstellung besagt nicht, dass Böhmermann mit seinem Schmähgedicht ein schönes Kunstwerk produziert hat. Sie besagt auch nicht, dass Erdoğan nach Belieben geschmäht werden darf. Sie besagt nur, dass Böhmermann nicht bestraft wird; das ist richtig.
Wenn man die gewundenen zweieinhalb Seiten berichtigend auslegt, besagen sie wohl dies: Ein Staatsoberhaupt, das sich so aufführt wie Erdoğan, muss es sich gefallen lassen, dass es polemisch attackiert wird. Anders gesagt: Auf einen groben Klotz gehört auch mal ein grober Keil. Das hätte man klarer schreiben können, ohne pseudojuristisches Geschwurbel.
Die Darlegungen darüber, dass der objektive Tatbestand zweifelhaft sei und der subjektive nicht gegeben, lesen sich partiell selbst wie eine Satire. Es sei, so die Staatsanwaltschaft, für jeden verständigen Menschen erkennbar, dass es sich bei der Polemik gegen Erdoğan um Unsinn gehandelt habe. So hatte sich, kleinlaut in seiner Not, auch Böhmermann selbst verteidigt. Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein wäre auch nicht schädlich.
Gleichwohl: Unter dem Strich ist die Entscheidung in Ordnung. Die öffentliche Aufregung darüber, dass Kanzlerin Merkel die Justiz hat machen lassen, was Sache der Justiz ist, war unbegründet.