Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger das von ihr eingeforderte Ruhegeld von rund 18 400 Euro zunächst nur für einen Monat zahlen. Das hat das Landgericht Berlin II am Mittwoch entschieden. Wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen Schlesingers umgegangen werden soll, bleibt noch offen. Schlesinger wollte in dieser Sache eigentlich eine grundsätzliche Entscheidung erreichen.
Beide Seiten hatten in dem Zivilprozess Ansprüche erhoben. Das Gericht hat nun auch festgestellt, dass der RBB Schadenersatzansprüche gegen seine ehemalige Intendantin in Höhe von rund 24 000 Euro wegen falsch abgerechneter Nutzung eines Dienstwagens und von Reisekosten hat. Damit habe Schlesinger eine Pflichtverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort nach der Verkündung des Urteils.

Schlesinger gegen RBB:Der Kampf ums Geld ist eröffnet
Der prekäre RBB will von Patricia Schlesinger 15 Millionen Schadenersatz, sie verlangt ihr Ruhegeld. Ein bemerkenswertes Urteil ist jetzt der Anfang: Über zwei, die sich nichts schenken werden.
Der RBB bekam außerdem in einem sogenannten Grundurteil Schadenersatzansprüche für von Schlesinger als Intendantin abgesegnete Sonderzahlungen zugesprochen. Hierbei geht es um ein umstrittenes Bonus-System, nach dem Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung Zulagen erhielten, die der RBB unter anderem bestimmten Mitarbeitenden während des ARD-Vorsitzes der Anstalt im Jahr 2022 zahlte. Die genaue Höhe wird zu einem späteren Termin ermittelt. Dabei belaufen sich allein die vom RBB angemeldeten Ansprüche aus den Bonuszahlungen nach Gerichtsangaben auf rund 1,7 Millionen Euro.
Ein weiterer Streitpunkt wurde vom Verfahren abgetrennt: Ob Schlesinger auch für Kosten im Zusammenhang mit dem unter ihrer Führung geplanten digitalen Medienhaus haftet, muss jetzt in einem neuen Prozess geklärt werden. „Hier geht es um Forderungen des RBB in Höhe von insgesamt 13,6 Millionen Euro, die dem RBB durch das gescheiterte Projekt ‚Digitales Medienhaus‘ entstanden sind“, sagte der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger am Rande des Verfahrens.
Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.
Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, die Zulagen für Führungskräfte und um das inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.
Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich.
Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

