Süddeutsche Zeitung

Medien und Politik:Staatsnahe Besetzung

Scharfe Kritik an der Berufung der CDU-Politikerin Ruth Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

Von Benedikt Frank

Die Wahl der CDU-Politikerin Ruth Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) im Januar war umstritten. Ein juristisches Gutachten im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion stuft das ganze Wahlprozedere als verfassungswidrig ein. Die LMS ist eine von 14 Medienanstalten in Deutschland, die als Kontrollbehörden für den privaten Rundfunk zuständig sind. Sie sollen eigentlich staatsfern organisiert sein, doch seit Jahren besetzt die CDU den Direktionsposten im Saarland. Dieser wird vom Landtag gewählt. Dort stellt die CDU seit 1999 die Mehrheit. Im Oktober 2019 verließ der Direktor der LMS, Uwe Conradt, seinen Posten und wurde CDU-Oberbürgermeister in Saarbrücken.

Meyer war schon Kandidatin, als die Stelle noch nicht mal öffentlich ausgeschrieben war

Der Landtag des Saarlands wählte mit 40 von 51 abgegebenen Stimmen eine Frau zur Nachfolgerin: Ruth Meyer saß seit 2012 für die CDU im Landesparlament. CDU und SPD halten dort gemeinsam 41 Sitze. Die Personalie wurde früh bekannt. Man hatte Meyer bereits als Kandidatin genannt, da war die Direktionsstelle noch nicht öffentlich ausgeschrieben. Zudem erfolgte die Wahl für einen Zeitraum von sieben Jahren, statt wie eigentlich vorgesehen bis zum Ende der Amtszeit ihres Vorgängers. Ein Mitbewerber wollte dies so nicht akzeptieren. Der stellvertretende Direktor der LMS, Jörg Ukrow, Jurist mit SPD-Parteibuch, klagte. Nachdem das Verwaltungsgericht Saarbrücken seinen Eilantrag im April zurückwies, verzichtete er auf weitere Schritte.

Der Medienrechtler Dieter Dörr, Seniorprofessor an der Universität Mainz, sieht in dem Gutachten für die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, das der SZ vorliegt, mehr als nur Verfahrensfehler aufgelistet. Die gesamte Wahlregelung verstoße "eklatant gegen das Gebot der Staatsferne", das sich aus der im Grundgesetz festgelegten Rundfunkfreiheit ableitet. Anders gesagt: Die Wahl der Direktion der LMS verstößt gegen das Grundgesetz.

Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes gewährt Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und auch die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits mehrmals: Rundfunk muss staatsfern sein. Die Politik darf sich nicht einmischen. So lassen die meisten der 14 Landesmedienanstalten die Besetzung ihrer höchsten Posten durch unabhängige Gremien wählen, die sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzen. Anders ist das nur in Berlin-Brandenburg, in Baden-Württemberg und eben im Saarland, wo die Landesparlamente die Besetzung des Wahl-Gremiums bestimmen oder den Vorsitzenden beziehungsweise Direktor selbst wählen.

Um gegen solche Regelungen vorzugehen, schlägt Dieter Dörr einen Antrag auf Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht vor, den ein Viertel der Bundestagsmitglieder unterstützen müsste. Die Praxis zeigt allerdings, dass auch unabhängige Gremien nicht immer maximal staatsfern wählen: Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien ist der ehemalige Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz ist Marc Jan Eumann (SPD). Er war vorher Staatssekretär in Nordrhein-Westfalen.

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