Öffentlich-RechtlicheDas wird eine spektakuläre Beweisführung

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Handschlag nach dem Urteil zwischen dem Vertreter der Klägerin und der Vertreterin des Bayerischen Rundfunks am Mittwoch in Leipzig.
Handschlag nach dem Urteil zwischen dem Vertreter der Klägerin und der Vertreterin des Bayerischen Rundfunks am Mittwoch in Leipzig. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Das Bundesverwaltungsgericht liefert eine Sensation: Wer mit dem Argument fehlender Ausgewogenheit bei ARD und ZDF den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, kann das vor Gericht ausfechten.

Von Wolfgang Janisch

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, genau besehen, eine ziemlich bunte Angelegenheit mit zahllosen Sendern und Funkhäusern. Das ändert nichts daran, dass Teile des Publikums das Programm mit großer Hartnäckigkeit für zu einseitig, zu links, zu wenig objektiv halten und für so etwas nicht zahlen wollen. Wahrscheinlich schalten manche ARD und ZDF nur deshalb ein, um sich stets aufs Neue darin bestätigt zu sehen, dass der verhasste Rundfunkbeitrag in Wahrheit eine Art Propagandasteuer sei. Da lag es nahe, die Frage mal von einem Gericht entscheiden zu lassen: Wenn die Sender nicht die versprochene Vielfalt liefern – darf dann der enttäuschte Zuschauer seinen Beitrag einbehalten? Weil jede Leistung eine Gegenleistung voraussetzt?

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