Süddeutsche Zeitung

Rundfunkbeitrag:Mit barer Münze

Bei EuGH zeichnet sich ein klares Votum für das Recht auf Barzahlung an die öffentlich-rechtlichen Sender ab

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist nur eine Vorentscheidung, das abschließende Urteil über die Frage, ob man Rundfunkbeiträge eigentlich auch in bar bezahlen kann, wird in ein paar Wochen der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällen. Aber der "Schlussantrag" des EU-Generalanwalts, eine Art vorbereitendes Gutachten, enthält bereits ein ziemlich klares Votum für das Recht auf Barzahlung an die öffentlich-rechtlichen Sender. Sollte sich der EuGH dem anschließen, hätten die Verteidiger des Euro-Bargelds einen wichtigen Sieg errungen.

Zwei dieser Bargeld-Verteidiger hatten sich gegen die Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks (HR) gewandt, wonach Beiträge allein per Lastschrift oder Überweisung gezahlt werden müssen. Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte daran erhebliche Zweifel angemeldet, weil Euro-Banknoten nun mal das gesetzliche Zahlungsmittel seien. EU-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella kommt nun zu einem ähnlichen Ergebnis, wenn auch auf einem anderen Weg. Maßgeblich ist nach seiner Ansicht nicht das deutsche Bundesbankgesetz, sondern europäisches Recht - wo ebenfalls die Funktion der Euro-Banknoten als "gesetzliches Zahlungsmittel" verankert sei. Natürlich darf auch aus Sicht des EU-Juristen im öffentlichen Interesse die Barzahlung beschränkt werden, wie es beispielsweise zur Geldwäschebekämpfung geschieht. Maßnahmen aber, die auf die vollständigen Abschaffung des Bargeldes zielten, seien jedenfalls nicht zulässig.

Der Generalanwalt bringt zudem einen sozialen Aspekt ins Spiel. Für bestimmte schutzbedürftige Personen sei Bargeld die einzige Form von Währung, die ihnen zugänglich sei. Anders ausgedrückt: Für Menschen ohne Konto ist Bargeld "das einzige Mittel zur Ausübung ihrer Grundrechte", jedenfalls solcher, für die man Geld benötige. Laut Generalanwalt ist das eine Frage der "sozialen Eingliederung". Ein absoluter Ausschluss jeglicher Barzahlung, wie ihn der HR geregelt habe, erfülle diese soziale Funktion jedenfalls nicht.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5049557
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/tyc
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.