Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Rundfunkbeitrag soll steigen

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Zuletzt wurde der Rundfunkbeitrag 2009 erhöht. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Die Sachverständigenkommission Kef empfiehlt eine Erhöhung um 86 Cent auf dann 18,36 Euro. Es wäre die erste seit 2009.

Der Rundfunkbeitrag soll nach einem Entwurf der Sachverständigenkommission Kef am 1. Januar 2021 um 86 Cent von 17,50 Euro auf dann 18,36 Euro pro Monat steigen. Das berichtete zuerst die Deutsche-Presse-Agentur. Die Kef stellt ihren Berichtsentwurf zuerst den Anstalten und den Ländern zu, sie prüft derzeit die Finanzplanung der Sender für die kommenden vier Jahre auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine endgültige Empfehlung wird die Kef erst nach Anhörung der Sender voraussichtlich im Februar 2020 abgeben. Für gewöhnlich ist der Unterschied zwischen dem Entwurf der Kef und ihrer am Ende ausgesprochenen Empfehlung nicht allzu groß.

Im Sommer hatte das Fachblatt Medienkorrespondenz berichtet, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Bedarf von 750 Millionen Euro pro Jahr geltend machten, was rein rechnerisch einem Aufschlag von 1,70 Euro auf 19,20 Euro monatlich bedeutet hätte. Allerdings hätten vor allem WDR und SWR unerwartet hohe Rücklagen in die Planung eingebracht.

Der Rundfunkbeitrag wurde zuletzt im Jahr 2009 erhöht. 2013 stellten die für die Rundfunkgesetze zuständigen Länder von der geräteabhängigen GEZ-Gebühr auf die pauschale Rundfunkabgabe um. Das brachte hohe Überschüsse, die bis heute die Höhe des Beitrags stabil halten; im April 2015 sank er sogar erstmals. Die reale Höhe des Rundfunkbeitrags ohne die nach 2013 angesammelten Überschüsse hatte der ZDF-Intendant Thomas Bellut auf bereits jetzt 18,35 Euro beziffert.

Die Landtage müssen jede neue Beitragserhöhung absegnen, einige Länder wollten zuletzt keine Erhöhung mittragen. Die Rundfunkländerkommission drängt die Sender seit Jahren zum Sparen, konnte sich aber nie auf eine große Reform beim Auftrag einigen. Die Wahrscheinlichkeit für eine Zustimmung sei "bei 18 Euro + X deutlich größer als bei 19 Euro + X", hatte Oliver Schenk, Chef der Sächsischen Staatskanzlei Anfang November in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt.

Die von den Ländern berufenen Sachverständigen in der Kef prüfen alle zwei Jahre den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio und legen alle vier Jahre einen neuen Beitrag fest. Dabei werden die erwarteten Einkünfte aus der Rundfunkabgabe, aber auch Werbeeinnahmen in Relation zu der Zahl der Beitragszahler und dem von der Kommission anerkannten Finanzbedarf der Sender gesetzt. Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2018 bei rund acht Milliarden Euro.

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), deren Land den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder führt, sagte am Montag: "Die jetzt im Entwurf vorliegende Empfehlung einer Beitragssteigerung von unter 90 Cent belegt, dass die Reformbemühungen der letzten Jahre erste Früchte tragen." Mit der "auf den ersten Blick moderaten Anhebung" sei zu rechnen gewesen.

© SZ vom 19.11.2019 / tyc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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