Erhöhung des Rundfunkbeitrags:Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr über Rundfunkbeitrag entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht teilt mit, dass es die Wahlprüfungsbeschwerde als unzulässig verwirft. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Gericht wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung voraussichtlich noch vor dem 31. Dezember entscheiden. Dass bedeutet aber nicht, dass die Beitragserhöhung zum 1. Januar in Kraft tritt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Im Streit um die gescheiterte Erhöhung des Rundfunkbeitrags zeichnet sich eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch vor Jahresende ab. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat das Gericht die am Mittwochabend eingegangene Verfassungsbeschwerde des ZDF, die mit einem Eilantrag verbunden ist, an die Bundesländer verschickt und ihnen eine Frist zur Stellungnahme bis kommenden Mittwoch gesetzt.

Dass die Zeitspanne so knapp bemessen ist, dürfte darauf hindeuten, dass das Gericht über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung noch vor dem 31. Dezember entscheiden will. Weil Sachsen-Anhalt den Medienänderungs-Staatsvertrag, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Beitragserhöhung um 86 Cent bescheren sollte, nicht ratifiziert hat, würde er nach diesem Datum "gegenstandslos", wie es im Staatsvertrag heißt.

Sollte Karlsruhe bis dahin eine Eilentscheidung treffen, folgt daraus aber nicht zwingend, dass zum 1. Januar die Beitragserhöhung richterlich angeordnet würde. Denkbar wäre auch, dass das Gericht lediglich die Verfallsklausel des Vertrages außer Kraft setzt, die Entscheidung über den Beitrag jedoch einem Hauptsacheverfahren vorbehält.

Für diese zweite Etappe hat das Gericht den Beteiligten eine Frist bis Ende Januar gesetzt. Das deutet darauf hin, dass eine zügige Entscheidung noch im kommenden Jahr angestrebt wird. Im Eilverfahren prüft das Gericht normalerweise ohnehin nicht die Erfolgsaussichten der Klage, sondern beschränkt sich auf eine Folgenabwägung. Ob die Richter die den Sendern drohende Finanzlücke wirklich als so gravierend einschätzen, dass nur eine sofortige Anhebung des Beitrags ihre Grundrechte wahrt, dürfte fraglich sein.

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