War der Beschluss der Länder, den Rundfunkbeitrag Anfang 2025 nicht von 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen, ein Verstoß gegen Verfassungsrecht, wie es ARD und ZDF sehen? Oder doch vielmehr Teil eines „Gesamtkunstwerks“, wie es Rainer Robra schilderte, der Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt von der CDU? Über die Verfassungsbeschwerde der Sender verhandelte am Dienstag der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, und wie in einer Theateraufführung wurden hier die abstrakten Rollen im System zu konkreten Menschen, traten die auf, die an diesem Streit beteiligt sind: Intendantinnen und Intendanten, die Vertreter der Länder, die die Rundfunkgesetze machen, und die KEF, die berühmte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Und auch ohne Urteil war es ein Tag der verblüffenden Einsichten.
Öffentlich-rechtlicher RundfunkRekonstruktion eines teuren Streits
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Ist die Erhöhung des Rundfunkbeitrags politische Selbstzerstörung? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Klage von ARD und ZDF gegen die Verweigerung der Bundesländer – mit erstaunlichen Einsichten.
Von Claudia Tieschky
