Erhöhung des Rundfunkbeitrags: "Mehrheit darf bei uns eben nicht alles"

Große Ehrung für den WDR: Die Maus bekommt eigene Geldmünze

Die Maus bekommt 2021 zum 50. Geburtstag eine Gedenkmünze, wie der WDR mitteilt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wiederum bekommt mehr Geld - wenn die Länderparlamente zustimmen.

(Foto: WDR/MVA)

Der Verfassungs- und Medienrechtler Dieter Dörr erklärt das komplizierte Verfahren hinter der Festsetzung des Rundfunkbeitrags - und warum es die Rundfunkfreiheit schützt.

Von Aurelie von Blazekovic

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zugestimmt, doch damit ist die Sache noch nicht erledigt. Im Herbst müssen noch alle 16 Landtage für den erhöhten Beitrag stimmen. Die Hintergründe für das aufwendige Verfahren liegen in der Verfassung, sagt Dieter Dörr.

SZ: Der Rundfunkbeitrag soll auf Empfehlung der unabhängigen Kommission KEF ab 2021 auf 18,36 Euro steigen. Wann wissen wir sicher, dass es so kommt?

Dieter Dörr: Wenn alle Länder den Staatsvertrag entsprechend ändern, unterzeichnen und alle Landesparlamente diesem geänderten Staatsvertrag, dem Rundfunkfinanzierungsvertrag, zustimmen.

Unterzeichnet haben sie ihn nun ja. Warum müssen die Landtage noch zustimmen, wenn sich doch schon alle einig sind?

Jetzt wird es ein bisschen kompliziert. Das ganze Beitragsfestsetzungsverfahren beruht im Wesentlichen auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht hat gesagt, die Festsetzung des Beitrags muss in einem dreistufigen Verfahren erfolgen. Erste Stufe: Die Rundfunkanstalten melden ihren Finanzbedarf an. Zweite Stufe: Die KEF, eine unabhängige, aufgrund von Sachkunde ausgewählte Kommission, die politik- und rundfunkfrei sein muss, prüft nach, ob diese Anmeldung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht und ob er sich innerhalb der Aufgaben bewegt, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat.

Diese Schritte sind geschafft. Die KEF hat ermittelt, dass der Beitrag um 86 Cent steigen soll.

Jetzt kommt die dritte Stufe: Nun muss dieser Vorschlag der KEF zu verbindlichem Recht werden. Die Länder machen das durch einen Staatsvertrag, der ist aber erst mal nur ein Vertrag. Damit er verbindliches Recht wird, muss er in innerstaatliches Landesrecht umgesetzt werden und das geschieht durch das Parlament. Der Gesetzgeber ist das Parlament.

Und der Staatsvertrag wird nur gültig, wenn alle unterschreiben und alle Parlamente zustimmen?

Er wird nur gültig, wenn alle unterschreiben und alle zustimmen.

Ministerpräsident Haseloff hat lange offengelassen, ob er überhaupt unterschreibt.

Es gibt bei einer Regierungsfraktion, der CDU in Sachsen-Anhalt, deutliche Vorbehalte, wie man der Presse entnehmen kann. Und dann stellen sich natürlich eine Reihe von Fragen.

Trotz Unterschrift aller Ministerpräsidenten kann es passieren, dass ein Landesparlament im Herbst nicht zustimmt?

Ja. Eine andere Frage ist, ob sie das dürfen.

Was ist Ihre Einschätzung?

Das ist gar nicht so schwierig, weil das Bundesverfassungsgericht genau festgelegt hat, wann die Länder von einem Vorschlag der KEF abweichen dürfen. Nämlich nur ausnahmsweise. Und zwar nur aus solchen Gründen, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Die Länder sind schon einmal abgewichen und das Bundesverfassungsgericht hat dies als verfassungswidrig eingestuft, die zweite Gebührenentscheidung 2007. Da hat das Verfassungsgericht die Länder massiv gerügt und gesagt, die Gründe, die ihr hier angeführt habt, sind alle nicht tragfähig. Denn es gibt im Wesentlichen nur zwei tragfähige Gründe: Erstens, die angemessene Belastung der Gebührenzahler. Das Land müsste darlegen, dass eine Mehrbelastung von 86 Cent im Monat pro Beitragspflichtigem eine unangemessene Belastung, also nicht mehr hinnehmbar für den Beitragszahler ist. Das lässt sich meines Erachtens überhaupt nicht begründen. Denn Sie müssen ja sehen, der Rundfunkbeitrag ist in den letzten Jahren nicht nur nicht erhöht, sondern gesenkt worden. Er war schon bei 17,98 Euro und ist dann auf 17,50 Euro gesenkt worden und jetzt soll er auf 18,36 Euro steigen.

Trauerfeier für Fritz Raff Intendant des Saarländischen Rundfunks in Saarbrücken am Mittwoch 16 2

Der Medien- und Verfassungsrechtler Dieter Dörr.

(Foto: BeckerBredel/imago/Becker&Bredel)

Ein aktuelles Argument gegen die Erhöhung ist Corona und dadurch entstehende Einkommenseinbußen.

Das wäre nur ein tragbares Argument, wenn man sagen könnte, dass die Corona-Krise dazu führt, dass die Leute nicht mehr 18,36 Euro pro Monat zahlen können. Das müsste man aber belegen, dass der Normalbürger 17,50 Euro pro Monat noch zahlen kann, aber 18,36 Euro nicht mehr. Das halte ich nicht für sehr überzeugend.

Was wäre der zweite Grund für ein Abweichen von der Empfehlung der KEF?

Der zweite Grund wäre, dass eine Beitragserhöhung dazu führt, dass wesentliche Teile der Bevölkerung keinen Zugang mehr zum Rundfunk haben. Völlig ausgeschlossen, wer nicht zahlen kann, ist eh beitragsbefreit. Der Grund, den Sachsen-Anhalt anführt, ist ein ganz anderer, der medienpolitische Ziele verfolgt. Dort wird gesagt, ihr müsst in Zukunft mehr sparen. Das steht aber den Ländern nicht zu. Die Länder können zwar den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgestalten und das hat dann Auswirkungen auf den Beitrag. Aber sie können nicht durch die Höhe des Beitrags versuchen, den Rundfunk zu weniger Programm zu veranlassen, oder ihn sonst wie zu lenken.

Es geht ja für Sachsen-Anhalt auch um die Repräsentation. Man will, dass das Land im Rundfunk vorkommt.

Das ist wieder eine medienpolitische Zielsetzung. Man sagt, diese und jene Einrichtung soll in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen oder wo auch immer ihren Sitz haben. Mit der normalen Rundfunkgesetzgebung kann man sowas versuchen. Was man nicht machen darf: Über die Entscheidung der Finanzierung versuchen, Rundfunkpolitik zu beitreiben.

Würden Sie sagen, dass das jetzige Erhöhungsverfahren ungewöhnlich konfliktreich abläuft?

Eigentlich sind sie jedes Mal konfliktreich. Das Verfassungsgericht wollte das mit seinen Entscheidungen ja eigentlich aus der Politik herausnehmen. Da wird in einem durchaus nicht unkomplizierten Verfahren dafür gesorgt, dass die Rundfunkanstalten das Geld erhalten, das sie für ihre Aufgaben benötigen. Und das hat auch, das muss man sehen, sehr gut geklappt. Denn die Stärkung der KEF hat dazu geführt, dass die Belastung der Gebührenzahler im Gegensatz zu früher langsam gestiegen ist. Nennen Sie mir eine öffentliche Abgabe, die über zehn Jahre stabil geblieben ist. Da finden Sie keine.

Wenn man an die vielen Kritiker der Beitragspflicht denkt, könnte der Eindruck entstehen, dass das ein undemokratisches Verfahren ist. Da wird in den Landtagen über etwas abgestimmt, aber eigentlich können sie nur in großen Ausnahmen dagegen stimmen.

Das Problem hat man immer in einer Verfassung, die auch Grundrechte hat. Mehrheit darf bei uns eben nicht alles. Wir sind nicht nur eine Demokratie, sondern wir sind eine freiheitliche Demokratie mit durchsetzbaren Grundrechten. Zu den Grundrechten gehört die Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesem Grundrecht abgeleitet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung hat. Daran sind die Gesetzgeber gebunden. Ob es ihnen gefällt oder nicht.

Was passiert, wenn ein Landtag trotzdem nicht zustimmt?

Wenn ein Land ausschert, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass das erneut vor dem Verfassungsgericht landen wird. In dem Fall hätte ich aber eine relativ sichere Prognose, wie es dann ausgeht. Dass das Verfassungsgericht so etwas nämlich nicht akzeptieren wird.

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