Fernsehberichterstattung und Lynchjustiz:Anklage gegen RTL fallengelassen

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Vor drei Jahren hat ein Mob einen vermeintlichen "Pädophilen aus dem Fernsehen" krankenhausreif geprügelt. Kann RTL etwas für diesen Fall von Lynchjustiz? Ein Gericht gibt Antwort darauf.

Von Carolin Gasteiger

Nach einem Beitrag eines Fernsehteams von RTL zum Thema Pädophilie ist im Juni 2018 ein Mann in Lebensgefahr geraten. Mehrere Männer hatten die Wohnungstür des Handwerkers eingetreten und ihn krankenhausreif geprügelt, weil sie glaubten, in ihm einen der Pädophilie verdächtigen Mann aus dem Fernsehen erkannt zu haben. Das Mittagsmagazin Punkt 12 hatte in einem Lockvogel-Setting einen verpixelten Mann gezeigt, der sich einem Mädchen nähert. Verdachtsberichterstattung, Lynchjustiz und eine folgenschwere Verwechslung: Der lebensgefährlich verletzte, damals 50-Jährige war nicht der Mann, den RTL vorgeführt hatte. Ein Gericht hat nun, drei Jahre später, die Frage nach der Verantwortung des Senders beantwortet.

Am Donnerstag wurde die Anklage gegen das Reporterteam fallengelassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat im Strafverfahren gegen einen Reporter und eine freie Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Körperverletzung die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen beide Angeschuldigte abgelehnt. Heißt: Über den Fall wird gar nicht erst verhandelt.

Wie das Amtsgericht mitteilt, seien die "im Anschluss an die Ausstrahlung des Fernsehbeitrags eingetretenen Geschehnisse" zwar "von hoher strafrechtlicher Relevanz, könnten aber den Angeschuldigten nicht zugerechnet werden". Denn in dem TV-Beitrag sei nicht der später Verletzte zu sehen gewesen, sodass eine unzureichende Verpixelung der gezeigten Person nicht die Ursache für die Körperverletzung gewesen sei.

Juristisch ist das ein Erfolg für RTL, über die journalistische Sorgfaltspflicht sagt das aber nichts

Auch dass der Stadtteil und selbst einzelne Gebäude in dem Beitrag erkennbar waren, sei nicht ausreichend, um eine Strafbarkeit der Angeschuldigten zu begründen. Allerdings hatte es dafür ausgereicht, dass sich nach der Ausstrahlung mehrere Männer aus der Nachbarschaft zusammenrotteten und den Handwerker überfielen. Insgesamt, so heißt es sinngemäß vom Gericht, hätte das Filmteam einen solchen Angriff nicht vorhersehen können.

Juristisch ist das ein Erfolg für RTL, die Frage nach der journalistischen Sorgfaltspflicht ist damit allerdings nicht geklärt. Im Verfahren gegen einen der Täter vor dem Landgericht Bremen im August 2020 hatte der Richter das Vorgehen der Redaktion als "fahrlässig" bezeichnet, der Anwalt des Opfers sah in dem Film sogar einen "Aufruf, die Sache selbst in die Hand zu nehmen", der Anwalt des Angeklagten warf RTL vor: "Die haben ein Feuer gelegt."

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal kann nun binnen einer Woche nach Bekanntgabe das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Eine Schmerzensgeldzahlung an das Opfer in dieser Geschichte hatte der Sender im September 2018 abgelehnt: Eine "erhebliche Mitschuld", schrieb RTL an dessen Anwalt, "müssen wir als unbegründet zurückweisen".

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Fernsehberichterstattung
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Nach einem RTL-Beitrag über Pädophilie im Juni 2018 prügeln mehrere Menschen einen Mann krankenhausreif. Jetzt muss sich einer von ihnen vor Gericht verantworten.

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