Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat gegen die RT DE Productions GmbH ein Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro erhoben. Das teilte die Medienanstalt am Samstag mit. Die Medienregulierer hatten der RT DE Productions GmbH am 1. März das Zwangsgeld angedroht, falls sie "die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms ,RT DE' nicht bis zum 4. März 2022 einstellen" sollte. Die mabb begründet das Zwangsgeld damit, dass der Livestream des russischen Staatssenders RT DE auch am 5. März noch auf verschiedenen Websites verfügbar war. Es muss laut mabb bis zum 16. März 2022 bezahlt werden.
Der Sender hat in Deutschland keine Lizenz, um lineares Programm zu senden. Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat dies schon Anfang Februar beanstandet und die Verbreitung des Senders in Deutschland untersagt. In der vergangenen Woche war außerdem das Verbot, russische Staatsmedien in der EU zu verbreiten, in Kraft getreten. Die Sender RT und Sputnik dürfen demzufolge ab sofort nicht mehr empfangbar sein.
Für den Fall, dass der Sendebetrieb des Fernsehprogramms nicht bis zum 16. März eingestellt sein sollte, hat die Behörde ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro angedroht.
Wie die Medienanstalt schreibt, hatte die RT DE Productions GmbH Rechtsmittel gegen das Zwangsgeld eingelegt, die aber "bis zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen der Festsetzung des Zwangsgeldes nicht entgegenstehen". Außerdem hat laut mabb die bislang von RT DE Procutions GmbH mandatierte Kanzlei gegenüber der Medienanstalt erklärt, dass sie "ihr Mandat unverzüglich niederlege".