Süddeutsche Zeitung

Russischer Sender in DeutschlandRT DE scheitert mit Eilantrag gegen Verbot in Deutschland

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Verwaltungsgericht Berlin bestätigt damit die Entscheidung der Medienaufsicht.

Der Sender RT DE ist mit einem Eilantrag gegen sein Verbot in Deutschland vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag die Verbots-Entscheidung der zuständigen Medienaufsichtsbehörde MABB bestätigt, wie das Gericht und die MABB mitteilen. Die Richter wiesen zunächst einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage ist noch nicht entschieden worden. Am Donnerstag hatte die MABB bereits den Druck auf RT DE erhöht und ein neues Zwangsgeld von 40 000 Euro verhängt, da das Angebot trotz Verbots vereinzelt weiter verfügbar ist.

Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot für das seit Mitte Dezember ausgestrahlte deutschsprachige Live-TV-Programm des Staatsmediums wegen einer fehlenden Rundfunklizenz erteilt. Die Direktorin der MABB, Eva Flecken, sagte, sie freue sich, dass das Gericht das Vorgehen der Behörde bestätigt habe. Das medienrechtliche Verfahren sei Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, Rechtsstaatlichkeit sei die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit. "Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen". Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten. RT DE reichte gegen das Sendeverbot Klage bei Gericht ein und später auch einen Eilantrag, zu dem nun entschieden wurde. Gegen den Beschluss kann laut Gericht Beschwerde eingelegt werden.

Zudem sind die russischen Staatsmedien RT und Sputnik sowie ihre europäischen Ableger seit Anfang März in der EU im Rahmen von Sanktionen verboten. An diesem Freitag entzog auch die britische Medienaufsicht Ofcom RT die Sendelizenz. Der Lizenznehmer ANO TV Nowosti sei nicht geeignet, eine Sendeerlaubnis zu besitzen. Die Behörde verwies auf 29 Ermittlungen wegen mangelnder Unparteilichkeit bei der aktuellen Berichterstattung über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Ofcom hatte wegen ähnlicher Vorwürfe bereits eine Geldstrafe von 200 000 Pfund verhängt.

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