Rotlicht-Gerüchte um Bettina Wulff:Etwas gewundene Erklärung

Inzwischen ist klar: Bild legt Wert darauf, dass nichts in der Schublade gewesen sei. Und die Gerüchte waren von Verleumdern in die Welt gesetzt worden. Jauch reagierte denn auch vorige Woche auf die Post vom Wulff-Anwalt Gernot Lehr: Er akzeptierte noch am Freitagabend die Klage auf Unterlassung.

Ein Gentleman. Eben Jauch. Fehler erkannt, Fehler ausgeräumt?

Seine Erklärung zu dem Vorgang war dann schon etwas gewunden: Er habe "niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich" aus einem Artikel zitiert und daraus "eine entsprechende Frage" an den Mann von Bild formuliert. Wer daraus eine "Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben. Da ich allerdings kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit Frau Wulff habe, habe ich den Rechtsstreit beenden lassen". Da muss vor allem Frau Wulff völlig danebenliegen. Sie meint, der Liebling der Herzen habe ihre Reputation zerstört.

Nach der Sendung kochte die Gerüchteküche über: "War Bettina Wulff eine Prostituierte?" Einen Monat später, am 19. Januar, schrieb der Stern, der sich in der Sache Bettina Wulff nicht immer mit Ruhm bekleckert hat, von einem "versuchten Rufmord an Bettina Wulff, deren angebliches Vorleben als pures Gerücht sogar in einem Talk von Günther Jauch vor Millionenpublikum thematisiert" worden sei.

Aus Sicht von Bettina Wulff hat Jauch die im Netz schwirrenden Verleumdungen und die Andeutungen einer Zeitung bundesweit erst salonfähig gemacht. Gerade Jauchs Glaubwürdigkeit, so die Argumentation, habe den Eindruck erweckt, da müsse was dran sein. Wer danach Bettina Wulffs Namen bei Google eingab und den Buchstaben "J" hinzufügte, bekam "Bettina Wulff Jauch Prostitution" angeboten.

Und lange bevor die Öffentlichkeit von dem Rechtsstreit zwischen Wulff und Jauch überhaupt erfuhr, hatte ein Anwalt von Google im Juli argumentiert, es habe eine "öffentlich geführte Diskussion über unstreitig existente Gerüchte über die Vergangenheit" von Frau Wulff gegeben. Diese "Gerüchte" - damit meint er die noch nicht gesperrten Prostitutionssudeleien im Internet - "bilden also nur eine tatsächlich - sogar im Deutschen Fernsehen (u. a. bei Günther Jauch) - geführte Debatte ab".

Hat der Google-Anwalt Jauch so falsch verstanden? "Wir haben das Verfahren überobligat beendet", erklärte am Sonntag Jauchs Anwalt Schertz. Das meint übersetzt, das Einlenken sei eigentlich immer noch nicht unbedingt notwendig gewesen. Bereits am 3. Mai war Jauch von Wulff-Anwalt Lehr erstmals zur Unterlassung aufgefordert worden: Jauch habe "maßgeblich zur Verbreitung des frei erfundenen Gerüchts beigetragen".

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