Fall Jolanda Spiess-Hegglin:Dieses Urteil könnte den Boulevardjournalismus verändern

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Jolanda Spiess-Hegglin, rechts, mit ihrem Mann Reto Spiess, vor dem Kantonsgericht Zug im Oktober. (Foto: TIL BUERGY/picture alliance/KEYSTONE)

Die Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin muss vom Ringier-Verlag entschädigt werden. Das hat ein Gericht zehn Jahre nach einer Kampagne der Zeitung „Blick“ entschieden. Ein Präzedenzfall in Sachen Persönlichkeitsrecht?

Von Nicolas Freund

Von dieser Woche an könnte der Boulevardjournalismus ein anderer werden – mindestens in der Schweiz. An diesem Montag hat die Journalistin und ehemalige Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin in einer Klage gegen den Ringier-Verlag vom Kantonsgericht Zug in den meisten ihrer Anklagepunkte recht bekommen. Es ging dabei vor allem um die Herausgabe von Gewinn, den die bei Ringier erscheinende Schweizer Boulevardzeitung Blick 2014 und 2015 mit reißerischen Artikeln über Spiess-Hegglin erzielt hatte – und um die ganze Tragweite dieses Urteils zu verstehen, muss man den Fall noch einmal kurz von Beginn an erzählen.

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Die Schweizer Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin äußert 2014 den Verdacht, sie sei vergewaltigt worden. Am Ende soll sie unterschreiben, dass sie den möglichen Täter nicht mehr beschuldigen werde. Die Geschichte einer fast verlorenen Ehre.

Von Charlotte Theile

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