Anja Reschke und Julian Reichelt:NDR stellt Sendung über Reichelt wieder online

Die Journalistin Anja Reschke in ihrer Sendung über Julian Reichelt. (Foto: Screenshot/ARD)

Mit Pieptönen wieder in der ARD-Mediathek: Die gerichtlich beanstandete Sendung von "Reschke Fernsehen".

Der NDR hat die Sendung von Reschke Fernsehen über Julian Reichelt in der ARD-Mediathek wieder online gestellt. Reichelt war vor dem Landgericht Hamburg in zwei Verfahren gegen die Sendung vorgegangen. Das Gericht hatte den NDR einerseits zu der Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtet, andererseits angeordnet, der Sender müsse die Verbreitung einer Reihe von Aussagen in der Sendung unterlassen. Der NDR hatte angekündigt, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen zu wollen, die Sendung verschwand zunächst aus der Mediathek.

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Der NDR darf Teile der Sendung "Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen" nicht mehr verbreiten.

Von Laura Hertreiter

Der nun wieder hochgeladenen Episode ist der Hinweis vorangestellt: "Diese Version ist eine bearbeitetet Fassung. Einige Passagen sind derzeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung. Sie sind vorläufig unkenntlich gemacht." Über Teilen der etwa 30-minütigen Sendungen liegen nun lange Pieptöne. Auch trägt sie nicht mehr den Titel " Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen", sondern heißt jetzt "Vorwurf Machtmissbrauch: Julian Reichelt und die Frauen".

In der Sendung, die ursprünglich im Februar ausgestrahlt worden war, hatten Frauen anonym gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt ausgesagt. Der NDR weist unter der nun bearbeiteten Fassung darauf hin, dass der Kern der Berichterstattung von der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht betroffen sei. Julian Reichelts Anwalt hingegen teilt mit, der NDR lenke "mit der Verbreitung der überarbeiteten Fassung erneut Aufmerksamkeit auf das Ausmaß der eigenen redaktionellen Verfehlungen." Der Redaktion von Reschke Fernsehen wirft er Voreingenommenheit und "das Unvermögen einer ausgewogenen Verdachtsberichterstattung" vor.

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