Öffentlich-Rechtliche:RBB zieht vor Bundesverfassungsgericht

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Senderchefin Demmer (Mitte) mit Nicole Küchler-Stahn (links), der Verwaltungs-, Betriebs- und Produktionsdirektion und Programmdirektorin Katrin Günther. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Der Sender kündigt an, gegen den RBB-Staatsvertrag zu klagen. Durch ihn werde die Rundfunkfreiheit verletzt, so Intendantin Ulrike Demmer.

Ein knappes Jahr nachdem das neue RBB-Gesetz in Kraft ist, will der öffentlich-rechtliche Sender juristisch dagegen vorgehen. Der geltende Staatsvertrag verletze das Grundgesetz, die Eingriffe der Länder seien zu tief. Ein Sendersprecher erklärt, eine Verfassungsbeschwerde gegen den RBB-Staatsvertrag werde in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Der Staatsvertrag schreibt dem RBB etwa neue Regionalstudios in Brandenburg vor, sowie 60 statt 30 Minuten regionales Fernsehprogramm getrennt für Berlin und Brandenburg zu senden. „Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes eingeschränkt“, so der RBB nun. Dasselbe gelte für die Regelungen zur Einsetzung sogenannter „Leitungen der Landesangebote“ und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit. Der Gesetzgeber habe in die Neuregelung Bestimmungen aufgenommen, die „weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im RBB gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders“. Sie verstießen unter Verletzung des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit des RBB gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.

Berlin und Brandenburg hatten in dem Vertrag auch die Gehälter der RBB-Leitung gedeckelt

Intendantin Ulrike Demmer hatte im Herbst 2023, als die Länder Brandenburg und Berlin über den neuen Staatsvertrag berieten, bereits mit einer Klage gedroht, dann aber zunächst nichts unternommen. Nun betont Demmer: „Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck. Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich.“ Die Frage sei nicht, ob der RBB die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind.

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Auch Regelungen zur Geschäftsleitung kritisiert der RBB – etwa die neuen Vorgaben zum senderverantwortlichen Direktorium, zur Verkleinerung der Geschäftsleitung und zu den möglichen Haftungsansprüchen gegen Aufsichtsgremien und Intendantin.

Die Länder Berlin und Brandenburg hatten in dem Vertrag auch die Gehälter der RBB-Leitung gedeckelt. Ausdrückliches Ziel war es, die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Senders in Brandenburg zu verstärken. Der RBB ist immer noch von den Auswirkungen des Skandals unter anderem um Bonussysteme unter der abgesetzten Intendantin Patricia Schlesinger betroffen; der Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags hatte im Juni dazu seinen Bericht vorgelegt, dort ist von „organisierter Verantwortungslosigkeit“ die Rede. Vor Kurzem hatte der RBB angekündigt, prüfen zu wollen, ob er sich in Berlin räumlich auf das historische Haus des Rundfunks zurückziehen und die restlichen Immobilien verkaufen kann.

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