Nach dem Skandal:RBB lässt Zulagen für Führungskräfte prüfen

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Sie bekamen 1700 Euro monatlich extra - wegen des ARD-Vorsitzes. Eine Kanzlei soll klären, ob die Bewilligung korrekt lief. Auch vor einem Arbeitsgericht geht es um die Nachwehen des Skandals.

Nach der RBB-Krise bemüht sich Interimsintendantin Katrin Vernau um Aufklärung. Zuletzt machten gleich zwei Fälle Schlagzeilen: Vor einem Arbeitsgericht weigerten sich Anwälte des Senders, sich mit der entlassenen Direktorin Susann Lange gütlich zu einigen. Parallel berichtete Interimsintendantin Vernau im Intranet des ARD-Senders, dass man neuen Ungereimtheiten bei Zahlungen an das alte Spitzenpersonal nachgehe.

Konkret soll das Führungspersonal des ARD-Senders, darunter ist die Geschäftsleitung, 1700 Euro monatlich mehr bekommen haben, weil der RBB im vergangenen Jahr erstmals den ARD-Vorsitz innehatte. Diese Zusatzzahlungen sollen bereits Monate vor Start des ARD-Vorsitzes ausgezahlt worden sein. Der Vorsitz wandert in der Regel alle zwei Jahren unter den ARD-Häusern. Laut Vernau erfolgten die Zahlungen an die Spitzenkräfte bis einschließlich Juli 2022 - im Zuge des Skandals hatte der Sender den Vorsitz im Sommer wieder abgegeben.

Unklar ist nun offenbar, ob die zusätzlichen Zahlungen auch vorschriftsmäßig auf den Weg gebracht und vom Verwaltungsrat, einem der Kontrollgremien des Senders, abgesegnet wurden. Vernau führte dazu aus, dass es Zusatzvereinbarungen gegeben habe. Diese Verträge seien allesamt vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Wolf-Dieter Wolf, der inmitten des Filz-Skandals auch zurücktrat, gegengezeichnet worden. Die aktuelle Verwaltungsratsspitze teilte der dpa aber mit, dass das übrige Gremium damals nicht einbezogen gewesen sei. Beschlussvorlagen habe es nicht gegeben.

Katrin Vernau: "Maß und Mitte sind völlig verloren gegangen."

Vernau sagte, dass es zudem im Falle der früheren Intendantin Patricia Schlesinger zwar den Entwurf einer Vorlage an den Verwaltungsrat für eine Zulage in Höhe von 2000 Euro gebe. Dass die Vorlage dem Rat vorlag, sei aus dem Protokoll einer Sitzung aber nicht zu entnehmen. Vernau erläuterte weiter: "Ausgezahlt wurde an Frau Schlesinger die Zulage jedoch nicht, denn der Personalabteilung lag diese Vereinbarung nicht vor."

Sie lasse den Sachverhalt jetzt prüfen, erklärte Vernau den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Senders im Intranet. Eine Arbeitsrechtskanzlei solle klären, ob und inwiefern Prozessbeteiligte gegen Sorgfaltspflicht verstoßen hätten. Die Intendantin sprach auch davon, dass "Maß und Mitte völlig verloren gegangen sind". Der Verwaltungsrat des Senders will der dpa zufolge den Sachverhalt ebenso rechtlich prüfen lassen.

Die ARD bezeichnet die Vorgänge auf Anfrage der dpa als ungewöhnlich. Zulagen in dieser Höhe, die auf diese Art zustande kommen, seien sonst aus der ARD nicht bekannt.

Kündigung von Direktorin: Kein Vergleich vor Gericht

Zum einstigen Spitzenpersonal der Geschäftsleitung gehörte auch die Juristische Direktorin Susann Lange. Ein Arbeitsrechtsstreit zwischen ihr und dem Sender zieht sich weiter hin. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin, der auf einen möglichen Vergleich der Parteien abzielt, brachte am Mittwoch kein Ergebnis - der Sender lenkt nicht ein. "Der RBB ist nicht vergleichsbereit", erklärte ein Anwalt.

Im Sommer hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen in der RBB-Affäre aufgenommen und anschließend ausgeweitet - auch auf Direktorin Lange. Im Oktober war bekannt geworden, dass der RBB sie von ihren Dienstpflichten entbunden hatte. Im Dezember sprach der Sender ihr dann eine außerordentliche Kündigung aus, gegen die sie sich nun juristisch wehrt. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes wurden bislang keine weiteren Details des Falls genannt. Laut Gericht strebt Lange eine Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits an.

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