Mit einem irritierenden Auftritt beginnt dieses ARD-Radiofeature von Martina Keller: Wir lernen Hannelore Kring kennen, 83 Jahre alt, extrem aufgeräumt, fröhlich, zum Scherzen aufgelegt. Der Tag, an dem diese Aufnahme entstanden ist, war der letzte ihres Lebens, und Hannelore Kring wusste das. Sie hat Sterbehilfe in Anspruch genommen. Ihre positive Stimmung, ihre gute Laune kurz vor dem geplanten Tod wirken nicht wie eine Übersprungshandlung. Aber was weiß man schon nach diesem oberflächlichen ersten Eindruck. Man weiß erst einmal überhaupt nicht, was man denken soll.
Radiofeature:Ein letzter Dienst
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Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Sterbehilfe unter bestimmten Umständen erlaubt. Das befördert eine Branche, die sich Leichtfertigkeit vorwerfen lassen muss.
Von Stefan Fischer

Urteil zu Paragraf 217 StGB:Die Freiheit zum Suizid
Es geht nicht um Sterbehilfe, sondern um Selbsttötung: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Sterbewilligen ins Zentrum rückt und nicht die Helfer.
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