Journalismus:Ein Magazin im Kreuzfeuer

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Jedes Mal, wenn sich in der Redaktion von Queer.de ein Fax mit Klingelton ankündigt, zuckt man dort zusammen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Seit einiger Zeit zuckt die Redaktion zusammen, wenn das Faxgerät piept: Das Online-Magazin "Queer.de" wird mit juristischen Klagen überhäuft - aus recht unterschiedlichen Richtungen.

Von Thorsten Schmitz

Die Mitarbeiter von Queer.de kann so schnell nichts aus der Ruhe bringen. Sie sind es gewohnt, dass ihr Online-Magazin - das sie selbst als "Zentralorgan der Homo-Lobby" bezeichnen - angefeindet wird. Der kleine Verlag mit Sitz in Köln prangert Ungerechtigkeiten an und berichtet etwa über die Versuche der Palästinensischen Autonomiebehörde, homosexuelle Menschen zu kriminalisieren oder darüber, wie die "Kießling-Affäre" von 1984 über den angeblich homosexuellen Vier-Sterne-General Günter Kießling bis heute in den Strukturen der Bundeswehr nachwirkt. Zwischen harter Kost gibt die Webseite Tipps für Filmfeste und berichtet über das Baby des schwulen Abgeordneten Tamati Coffey, das im neuseeländischen Parlament vom Präsidenten gefüttert wurde.

Über sich selbst schreibt die Redaktion nie. Kürzlich aber machte Geschäftsführer Micha Schulze eine Ausnahme. "In eigener Sache" war ein Artikel von ihm überschrieben, und er begann mit einem bildhaften Einstieg. Die meisten Einladungen und Terminhinweise erreichten die Redaktion per Mail, schrieb Schulze, dennoch verfüge man noch über eine Faxnummer. Jedes Mal, wenn sich dort ein Fax mit Klingelton ankündigt, zucke man zusammen. Denn die einzigen Schreiben, die Queer.de dort erreichten, seien Briefe von Rechtsanwälten.

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"Noch nie", sagt Micha Schulze, "haben wir so viele Abmahnungen erhalten." Allein in diesem Jahr hätten die Redaktion fast jede Woche Abmahnungen und Aufforderungen zur Abgabe von Unterlassungserklärungen erreicht. Gleichzeitig mit den Faxen kommen "saftige Rechnungen". Die Redaktion habe für dieses Jahr eigens ein Budget für Rechtsanwaltskosten eingerichtet, das allerdings bereits schon jetzt aufgebraucht sei, sagt Schulze. Woher aber kommt sie, die plötzliche Klagewelle?

Eine Klägerin ist die christlich-fundamentalistische Organisation "Teenstar", die an Schulen in Deutschland und Österreich Aufklärung betreibt. Vor dem Kölner Landgericht muss sich Queer.de verteidigen, da das Magazin geschrieben hatte, die Aktivitäten des Vereins an Schulen stelle eine Gefahr für Kinder und Jugendliche dar. Der Artikel hatte Bezug genommen auf Dokumente, die der Homosexuellen Initiative Salzburg, kurz HOSI, von einer Teenstar-Kursleiterin zugespielt worden waren. Darin wurde Sex vor der Ehe als Sünde und Masturbation als Problem beschrieben, und der Eindruck erweckt, Homosexuelle litten an einem Identitätsproblem.

In Österreich ist der Verein seit der Veröffentlichung der Dokumente in Verruf. Dort hatte der Bildungsminister im April die Empfehlung ausgesprochen, "Teenstar" nicht mehr an Schulen vorzulassen, nachdem auch die österreichische Wochenzeitung Falter berichtet hatte. In den Dokumenten hieß es auch, homosexuelle Menschen könnten durch eine Kombination von Therapie, Selbsthilfegruppen und geschulter Seelsorge das eigene "heterosexuelle Potential" entwickeln. Auch in Deutschland ist "Teenstar" aktiv. Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen fand heraus, dass die Initiative dort an zwei Schulen tätig war, und erklärte in einer Stellungnahme: "Eine ultrakonservative Sexualmoral hat an sächsischen Schulen nichts zu suchen. Die sächsische Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass ,Teenstar' der Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehrt wird und Lehrkräfte wie Verwaltung vor diesen Angeboten gewarnt werden."

Für "Teenstar" in Deutschland wirbt etwa die Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer Internetseite. Die Offensive Junge Christen (OJC), dem auch das "Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft" angeschlossen ist, unterstützt den Verein. "Teenstar" reagierte auf eine Anfrage der SZ nicht.

Das Thema, Homosexuelle zu Heterosexuellen umzupolen, ist gerade auch in Deutschland sehr aktuell: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Konversionstherapien gesetzlich verbieten lassen. "Homosexualität ist keine Krankheit und nicht therapiebedürftig", sagt er. "Ich bin sicher, dass die Fachkommission dazu gute und tragfähige Lösungsansätze entwickeln wird. Auf dieser Grundlage werden wir dann schnell entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen können." Das Verbot könnte Ende 2019 kommen.

Unter den Abmahnern, die Queer.de beschäftigen, ist auch ein bekannter deutscher Soziologie-Professor. Er wollte dem Magazin verbieten, in Bezug auf seine Person zu schreiben, dass er "in Zusammenhang mit Homosexualität von Perversen" spreche. Obwohl der Professor "nachweislich genau dies getan hatte", sagt Chefredakteur Micha Schulze.

Auch Tagesschau-Sprecher Jens Riewa klagt gegen Queer.de - weil die Redaktion über eine Sendung von Jan Böhmermann berichtet hatte, in der Riewa als homosexuell beschrieben wurde. Mitte Mai hatte Böhmermann in der ZDF-Show Neo Magazin Royale eine Runde "Wer bin ich?" mit Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni gespielt. Er musste erraten, welcher Nachrichtensprecher auf Böhmermanns Stirnband zu sehen war: Jens Riewa. Gegen Ende fragte Böhmermann: "Weiß man nicht so ganz so genau, ob ich Hetero oder Homo bin?", was zu größerem Gelächter führte und Zamperoni sichtlich Schwierigkeiten bereitete. "Ich glaube, man weiß es eigentlich", antwortete der schließlich. Wenige Fragen später sagte Böhmermann: "Dann bin ich Jens Riewa." Die Sendung ist bei Youtube und in der ZDF-Mediathek zu sehen.

Die Anwälte von Riewa allerdings haben Queer.de verboten, einen Artikel zu der Böhmermann-Sendung zu veröffentlichen. In dem Artikel erwähnt das Portal auch Riewas zahlreiche frühere Klagen gegen schwule Medien, die darüber spekuliert hatten, ob er homosexuell sei. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte Riewa wenige Wochen nach Ausstrahlung der ZDF-Sendung im Frühjahr 2017 eine einstweilige Verfügung. Diese verbietet es Queer.de, die Artikel-Überschrift, den Teaser zum Artikel sowie mehrere Zitate anderer Zeitungen und aus einem Dossier des Bundesverbands Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ), die ebenfalls in dem Artikel vorkommen, weiterzuverbreiten. Queer.de beantragte daraufhin die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung. Seit zwei Jahren zieht sich das Verfahren nun hin, inzwischen ist es sogar zu einer Hauptverhandlung gekommen. Sollte das Verfahren durch alle Instanzen gehen, würde das Queer.de teuer zu stehen kommen. Mit bis zu 20 000 Euro Verfahrenskosten rechnet Geschäftsführer Schulze. "Das können wir uns eigentlich gar nicht leisten, aber wir müssen den Prozess führen, stellvertretend für alle Lesben und Schwule in Deutschland."

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Einstweilen ist der Artikel nur noch in einer entsprechend verstümmelten Version zu lesen. Geschäftsführer Schulze möchte das nicht hinnehmen. "Es ist doch völlig egal, ob Jens Riewa homo oder hetero ist", sagt er. "Das Thema ist nicht seine sexuelle Orientierung, sondern seine notorische Homopanik." Man habe die Plauderei bei Neo Magazin Royale aufgegriffen, um an Riewas "skandalöse Prozesse vor fast zwanzig Jahren zu erinnern". Es sei für seine Generation ein "prägender Schock" gewesen, sagt Schulze, "dass jemand 50 000 Mark Schmerzensgeld haben wollte, nur weil er irrtümlich als schwul bezeichnet worden war." Schulze sagt: "Wir wehren uns gegen Riewas Klage, weil Homosexualität nicht ehrenrührig ist."

© SZ vom 27.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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