Die Zeitungen Washington Post und New York Times sowie die Nachrichtenagentur AP sind für ihre Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine und die Einschränkungen des Rechts auf Abtreibung in den USA mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet worden. Caroline Kitchener von der Washington Post bekam die wohl bekannteste journalistische Auszeichnung der Welt für ihre Berichterstattung über eine Frau, die wegen der Beschränkung der Abtreibungsrechte in den USA Zwillinge zur Welt brachte.
Die New York Times gewann in der Kategorie der internationalen Berichterstattung "für ihre unerschrockene Berichterstattung über die russische Invasion in der Ukraine, einschließlich einer achtmonatigen Untersuchung der ukrainischen Todesfälle in der Stadt Butscha".
Ranking der Pressefreiheit:Als gäbe es kein Kriegsrecht
Deutschland stürzt ab. Russland ist da, wo es immer ist: sehr weit hinten. Und die Ukraine erlebt einen erstaunlichen Aufstieg. Wie kommt das Ranking der Pressefreiheit zustande?
Die Nachrichtenagentur AP ehrte die Jury wegen ihrer journalistischen Arbeit in Bild und Wort aus der schwer umkämpften ukrainischen Stadt Mariupol, nachdem andere Nachrichtenorganisationen den Ort längst verlassen hatten. Dabei arbeitete AP mit ukrainischen Journalisten zusammen und sicherte sich so die Auszeichnung in der besonders angesehen Kategorie "Public Service", in etwa "Dienst an der Öffentlichkeit".
Die Pulitzer-Preise wurden zum 107. Mal verkündet. 15 der 23 Kategorien sind journalistischen Arbeiten vorbehalten, von investigativen Geschichten über Fotos bis zu Karikaturen. Die Auszeichnung wird aber auch für Literatur sowie für Musik und Theater vergeben. Die Preisträger bestimmt eine Jury, die an der New Yorker Columbia-Universität angesiedelt ist.
Im vergangenen Jahr war unter anderem die Berichterstattung der Washington Post über den Angriff auf das US-Kapitol ausgezeichnet worden. Die Zeitung hätte der Öffentlichkeit ein "gründliches und unerschrockenes Verständnis über einen der dunkelsten Tage der Nation vermittelt", hieß es zur Begründung.