Prozess:Vermasselte Pläne

Stefan Raab

Stefan Raab hält 12,5 Prozent der Anteile an Brainpool. Er wollte sie an den französischen Medienkonzern Banijay veräußern.

(Foto: Henning Kaiser/dpa)

Das Kölner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt: Stefan Raab wird seine Brainpool-Anteile vorerst nicht los. Was das für den einstigen Moderator bedeutet.

Von Hans Hoff

Stefan Raab bleibt weiter auf seinen Anteilen an der Firma Brainpool sitzen. Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die es dem einstigen TV-Star verbietet, seinen 12,5-Prozent-Anteil an der Produktionsfirma, die früher auch seine Sendungen herstellte, an den französischen Medienkonzern Banijay zu veräußern. Banijay hatte lange 50 Prozent an Brainpool gehalten und wollte zusammen mit Raabs Anteilen die Mehrheit übernehmen, zwei Geschäftsführer rausschmeißen und die Firma neu aufstellen.

Dagegen hatten vor allem die auf der Abschussliste stehenden Geschäftsführer Jörg Grabosch und Andreas Scheuermann etwas, die gleichfalls je 12,5 Prozent an Brainpool halten und sich durch die Übernahme im Hintertreffen sahen. Sie hatten im Frühjahr mehrere einstweilige Verfügungen erwirkt und dafür gesorgt, dass die Firma seitdem nur noch gebremst agieren kann. Allerdings mussten die beiden nun auch einen herben Rückschlag verkraften, denn das Landgericht hob jene einstweilige Verfügungen auf, die sie gegen ihre Abberufungen erwirkt hatten. Einer Pressemitteilung zufolge wird fortan der von Banijay zusätzlich installierte Geschäftsführer Peter Langenberg die Brainpool-Geschäfte alleine führen.

Das Urteil trifft insbesondere Grabosch hart, der die Firma Brainpool im Jahre 1994 gegründet und mehrfach zum Erfolg geführt hatte, aber immer wieder auch Tiefschläge hinnehmen musste. Am Anfang war es Harald Schmidt, der seine Late Night Show bei Brainpool startete, dann aber das Weite und die Selbstständigkeit suchte, am Ende dann Stefan Raab. Lange galten Grabosch und Raab als unschlagbares Paar im deutschen Fernsehgeschäft. Raab lieferte die Ideen, Grabosch sorgte für die Umsetzung. Dass das Zusammenspiel irgendwann nicht mehr so gut funktionierte, zeigte sich 2015, als Raab für Ende des Jahres seinen Rückzug ankündigte und damit auch Grabosch überraschte.

Nun hat Grabosch zurückgeschlagen und Raab vorerst die Pläne vermasselt, sich als TV-Produzent zu bewähren. Schließlich hatte sein ehemaliger Kompagnon gehofft, im Gegenzug für seine Anteilsübertragung an Banijay die Mehrheit an der Tochterfirma Raab TV übernehmen zu können. Das bleibt ihm nun verwehrt.

Banijay kündigte an, gegen das Verbot der Anteilsübertragung in Berufung zu gehen und erhofft sich ein Urteil vom Oberlandesgericht Köln noch im Herbst. Langenberg dankte immerhin den nun offiziell gefeuerten Co-Geschäftsführern für ihr langjähriges Wirken. "Leider haben wir es nicht geschafft, uns außergerichtlich zu einigen."

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