Süddeutsche Zeitung

Prozess um Bild-Interview:"Total positiv"

Im Prozess um ein angeblich erpresstes "Bild"-Interview mit Ottfried Fischer bezweifelt die Richterin eine Straftat: Das Amtsgericht München sah die Lage im Oktober noch ganz anders.

Christian Rost

Drei Bild-Geschichten, die das Intimleben von Schauspieler Ottfried Fischer behandeln, muss Richterin Susanne Hemmerich vorlesen. Der Akt bereitet der Vorsitzenden der 22. Strafkammer am Landgericht München I wenig Freude, "ich bin froh, wenn ich das weg habe". Beim letzten Stück legt sich die Antipathie auch in ihre Stimme - mit gespielter Ergriffenheit trägt sie vor, was der ehemalige Bild-Redakteur Wolf-Ulrich S. so schmalzig formuliert hatte.

Und dennoch fährt der Autor nicht schlecht mit Hemmerich. Im Laufe der Berufungsverhandlung lässt sie schon bald durchblicken, dass dem 30-Jährigen möglicherweise keine Straftat nachgewiesen werden kann. Die Geschichten in Bild seien für Ottfried Fischer außerdem "total positiv" gewesen, meint die Vorsitzende.

Das Münchner Amtsgericht sah den Fall im Oktober 2010 noch ganz anders. In erster Instanz war Journalist Wolf-Ulrich S. der Nötigung schuldig gesprochen worden. 14400 Euro Geldstrafe sollte er zahlen, weil er den 57-jährigen Fischer mit Hinweis auf ein peinliches Sexvideo zu einem Exklusiv-Interview gezwungen habe. Eine "konkludente Drohung" hatte der Amtsrichter darin erkannt. S. legte, unterstützt von seinem früheren Arbeitgeber, dem Axel-Springer-Verlag, Berufung gegen das Urteil ein.

Auch in der Verhandlung am Dienstag steht das unappetitliche Video im Mittelpunkt. Zwei Prostituierte hatten es 2009 in Fischers Schwabinger Wohnung im Auftrag ihrer Zuhälter gedreht. Mit dem Material wollten die Rotlicht-Leute erreichen, dass Fischers Kreditkartenfirma angeblich noch ausstehende Hurenlöhne überweist. Es ging um mehrere zehntausend Euro. Das Video sollte als Beleg für die Forderungen dienen. Aus Frust über die verlorenen Einnahmen verhökerte ein Zuhälter das Video schließlich an Bild - für 3500 Euro.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Journalist mit dem Film Fischer so unter Druck gesetzt hat, dass er Bild ein Interview gab. S. hingegen behauptet, dass der Schauspieler aus freien Stücken über seine Prostituierten-Kontakte Auskunft gegeben habe. Die damalige PR-Agentin Fischers, die enge Kontakte zur Bild-Redaktion pflegt, bestätigt die Angaben von S. vor der Berufungskammer. Von Drohung könne keine Rede sein, sagte die Hamburgerin, man habe sich auf "einen Deal" geeinigt: "Wenn das Interview zustande kommt, verschwindet der Film."

In früheren Vernehmungen hatte die Agentin das Vorgehen des Journalisten noch als etwas forscher beschrieben. Die Staatsanwaltschaft prüft deshalb, ob die Zeugin nun falsch ausgesagt hat. Ankläger Kai Gräber hat auch den Vorschlag der Richterin abgelehnt, das Verfahren gegen S. einzustellen. Im Gegenteil: Es laufen weitere Ermittlungen gegen den Mann, weil er sich das illegal aufgenommene Video hätte gar nicht beschaffen dürfen.

Der Prozess wird Ende März fortgesetzt. Auch Ottfried Fischer ist dann als Zeuge geladen.

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SZ vom 16.03.2011/kar
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