Süddeutsche Zeitung

Prozess in der Schweiz:Nachspiel einer "Klickorgie"

Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin kämpft nach einer medialen Schlammschlacht in nächster Runde vor Gericht. Sie sagt: Um Geld geht es ihr nicht.

Von Isabel Pfaff, Zug

Es ist ein ungleicher Kampf, der sich da im Saal des Zuger Kantonsgerichts abspielt. Auf der rechten Seite des Saals der mächtige Schweizer Medienkonzern Ringier, vertreten von einem wortgewaltigen Anwalt. Auf der linken eine schmale Frau in Jeans, die dunklen Haare zusammengebunden: Jolanda Spiess-Hegglin, 38, früher eine aufstrebende Grünen-Politikerin, inzwischen ohne Amt, dafür bekannt als Hauptfigur einer beispiellosen medialen Schlammschlacht.

Die Frage, ob in der Nacht eine Vergewaltigung stattgefunden hat, wird wohl nie beantwortet

Wie weit darf der Boulevard gehen? Darum geht es an diesem Mittwoch am Kantonsgericht Zug. Konkreter: um einen Artikel der Schweizer Boulevardzeitung Blick, veröffentlicht am 24. Dezember 2014, überschrieben mit dem Titel "Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?". Dazu zwei Fotos - und zwei volle Namen: Markus Hürlimann, zu diesem Zeitpunkt Parlamentarier im Kanton Zug, und Jolanda Spiess-Hegglin, damals ebenfalls Kantonsrätin. Spiess-Hegglin hatte nach einer politischen Feier wenige Tage zuvor den Verdacht geäußert, Hürlimann habe sie möglicherweise vergewaltigt. Sie könne sich an kaum etwas erinnern, habe aber Schmerzen im Unterleib gespürt. Bei einer Untersuchung im Krankenhaus fiel der Verdacht auf K.-o.-Tropfen. Hürlimann wurde vorübergehend festgenommen, die Polizei nahm Ermittlungen auf.

Dann also veröffentlichte Blick den Artikel - und setzte mit der Identifizierung der Beteiligten eine mediale Schmutzkampagne in Gang, die man in der Schweiz so noch nicht gesehen hatte. Schnell wanderte der Fokus von Hürlimann auf Spiess-Hegglin - auch weil sie sich regelmäßig in den Medien zu Wort meldete. Zur Kampagne in den klassischen Medien kam der Hass im Internet: Spiess-Hegglin erhielt im Verlauf der vergangenen Jahre unzählige Mord- und Vergewaltigungsdrohungen.

Inzwischen ist klar: Was in jener Nacht wirklich geschah, wird nie geklärt werden. Das Verfahren gegen Hürlimann wurde mangels Beweisen eingestellt. Auch der Prozess, den er gegen Spiess-Hegglin wegen Falschbeschuldigung anstrengte, wurde eingestellt. Beide sind keine Parlamentarier mehr, Spiess-Hegglin engagiert sich heute mit ihrem Verein "Netzcourage" gegen Hetze im Internet.

Doch im Gegensatz zu Hürlimann ist für Spiess-Hegglin die Geschichte nicht abgeschlossen. Im September 2017 reichte sie Klage ein gegen den Ringier-Konzern, der den Blick herausgibt - wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung durch die Nennung ihres Namens an Heiligabend 2014. Am Mittwoch fand in Zug die Hauptverhandlung statt. Dabei machte Spiess-Hegglins Anwältin deutlich: Ihre Mandatin will nicht nur eine Verurteilung Ringiers erreichen. Sie behält sich auch vor, im Fall einer Verurteilung ein weiteres Verfahren anzustrengen - eines um die Gewinne aus der "Klickorgie", wie Spiess-Hegglin die Medienschlacht bezeichnet. Laut einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts ist eine solche Gewinnherausgabe an Mediengeschädigte möglich, zu einem konkreten Fall ist es aber bisher noch nicht gekommen.

Spiess-Hegglin sagt, es gehe ihr nicht um Geld. Sie wolle das System ändern, die Branche disziplinieren. Und das gehe nur, "wenn es sie richtig schmerzt". In ihrem Fall gehen Experten von mehr als einer Million Franken Gewinn aus.

Der Ringier-Anwalt wies indes alle Anträge der Klägerin ab. Sein Kernargument: Eine Sexgeschichte zwischen zwei prominenten Lokalpolitikern sei von öffentlichem Interesse, weshalb die Nennung der Namen korrekt gewesen sei. Das Gericht nimmt sich Zeit für seine Entscheidung, ein Urteil soll frühestens in zwei Monaten ergehen.

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SZ vom 11.04.2019/cag
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