Prozess: Nötigung durch "Bild"?:Eine nackte Kanone gegen Otti Fischer

Ein früherer Journalist von "Bild" vor Gericht: Er soll den Schauspieler Ottfried Fischer genötigt haben. Es geht um ein angebliches Sex-Video und ein Interview. Was ist im Boulevardgeschäft eine "Drohung"?

Nicolas Richter

Sie zeigen ihre Körper, die echten oder unechten Teile davon, sie zeigen ihr Baby, ihre Geliebte, ihr Haus: Etliche Prominente finden es längst normal, im weiteren Sinne auch öffentlich nackt zu sein. Unangenehm wird es aber, wenn sie sich zur Nabelschau gezwungen fühlen.

Prozess: Nötigung durch "Bild"?: Der Prozess um den Schauspieler Ottfried Fischer könnte aufklären, was im heutigen Boulevardgeschäft eine "Drohung" ist.

Der Prozess um den Schauspieler Ottfried Fischer könnte aufklären, was im heutigen Boulevardgeschäft eine "Drohung" ist.

(Foto: Claus Schunk)

Auch für gefeierte TV- und Medienprofis ist es eine furchterregende Vorstellung, nackt auf einer Bühne vorgeführt zu werden, vielleicht noch in einer Situation, die man kompromittierend" nennt, die also meist mit dem Bett zu tun hat. Wer eine solche Bloßstellung verhindern könnte, der ginge womöglich einen Pakt ein, zwar nicht mit dem Teufel, aber doch wenigstens mit der Bild-Zeitung.

Im Herbst 2009 muss sich der TV-Star und Kabarettist Ottfried Fischer sehr nackt gefühlt haben. Erst enthüllte Bild, dass er Streit mit Prostituierten hatte. Als das Private in der Welt war, meldete sich ein Bild-Redakteur auch noch bei Fischers Agentin und teilte offenbar mit, dass es sehr anzügliche, bewegte Bilder von Fischer gebe, gedreht in dessen Wohnung und von eben jenen Frauen.

Der heute 29-jährige Journalist, der inzwischen nicht mehr bei Bild ist, steht von diesem Montag an vor dem Amtsgericht München, angeklagt wegen Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Der Anklage zufolge sahen sich Fischer und seine Agentin gezwungen, mit ihm zu kooperieren, nur um die - aus ihrer Sicht - drohende Veröffentlichung des Schmuddelfilms abzuwenden. Bislang ist strittig, ob es die Aufnahmen gibt und ob der Journalist überhaupt irgendetwas angedroht hat.

Genau deswegen aber wird es in diesem Strafprozess darum gehen: Ob Journalisten auch dann nötigen können, wenn sie gar kein Übel ankündigen. Weiß der Boulevard so viel aus dem privatesten Leben berühmter Menschen und ist dieses Wissen so gefährlich, dass Blätter wie Bild gar nicht mehr drohen müssen, damit die Stars gehorchen?

Am 17. September 2009 berichtet Bild, Fischer streite sich mit vier Prostituierten um Geld. Die Staatsanwaltschaft ermittele. Woher der Tipp kommt, ist unklar, vielleicht aus der Polizei, vielleicht aus der Unterwelt. In dieser Zeit etwa meldet sich einer der beteiligten Zuhälter beim Autor des Bild-Artikels.

Er gibt sich als Mitarbeiter einer Kreditkartenfirma aus und behauptet, er habe Beweise dafür, dass Fischer Liebesdienste in Anspruch genommen habe (unter anderem ein Video), diese aber nicht bezahlen wolle. Die beiden Männer treffen sich demnach in der Cafeteria des Axel-Springer-Verlags in Berlin. Der Zuhälter hat ausgesagt, er habe das Video zu Geld machen wollen. Der Redakteur habe ihm gesagt, Bild unterhalte eine Art "Pool", aus dem der Film womöglich an Interessenten verkauft werden könne; falls dies gelänge, könne der Mann 50.000 bis 100.000 Euro bekommen.

Am 13. Oktober 2009 dann meldet sich der Bild-Redakteur offenbar bei Fischers Agentin. Ihrer Aussage zufolge beschreibt der Journalist den Filminhalt und sagt, die Sache sei für Bild zu heiß. Die Agentin bietet dem Reporter nach Rücksprache mit Fischer einen Deal an: Er bekomme ein Exklusiv-Interview mit dem Schauspieler, sofern der Film dann "stecken gelassen" werde. Auf die Frage, ob der Redakteur von sich aus etwas gefordert habe, sagt die Agentin bei ihrer Vernehmung, er habe keine Forderungen gestellt. Aber sie habe vermutet, dass er nicht grundlos anrief, sondern eine Verhandlungsbasis schaffen wollte.

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