Prozess: Ottfried Fischer gegen "Bild":Zuhälter am Telefon

Eine juristische Schlammschlacht: Im Prozess Ottfried Fischer gegen "Bild" spricht der Staatsanwalt mittlerweile von Erpressung und beruft sich auf das Protokoll einer Telefonüberwachung.

Christian Rost

Der Prozess um den Schauspieler Ottfried Fischer, der von einem früheren Bild-Redakteur mit Hinweis auf ein peinliches Sex-Video zu einem Interview genötigt worden sein soll, wächst sich zu einer juristischen Schlammschlacht aus.

Ottfried Fischer (Archivfoto) beim Prozess gegen "Bild". Am heutigen Montag konnte er krankheitsbedingt am Prozess nicht teilnehmen. (Foto: dapd)

Während Fischer krankheitsbedingt als Zeuge fehlte, überboten sich die Prozessbeteiligten an diesem Montag in der Berufungsverhandlung am Münchner Landgericht mit Beweisanträgen und Vorwürfen.

Staatsanwalt Kai Gräber kündigte an, den 30-jährigen Journalisten nicht mehr der Nötigung zu beschuldigen, wie in erster Instanz, sondern der Erpressung. Gräber stützte sich dabei auf das Protokoll einer Telefonüberwachung. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und einem Zuhälter, der Fischer heimlich beim Sex mit Huren filmen ließ und das Video an Bild weiterreichte.

Im Telefonat hatte der frühere Bild-Mann den Film demnach selbst als "massivste Persönlichkeitsverletzung" bezeichnet. Die Verteidigung protestierte gegen die Verwertung des Protokolls: Abgehörte Telefonate von Journalisten dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 29.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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