Süddeutsche Zeitung

Prozess:"Kontext" siegt

Die Zeitung hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe den Streit um rassistische Facebook-Posts zweier AfD-Politiker gewonnen.

Im Streit um rassistische Facebook-Posts eines Mitarbeiters zweier AfD-Landtagsabgeordneten hat die Zeitung Kontext auf ganzer Linie gesiegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied am Mittwochmittag, dass das Blatt den Namen des Mannes weiterhin nennen und ihm die rechtsextremen Äußerungen aus den Facebook-Chats außerdem auch zuordnen darf. Der Mann hatte geltend gemacht, dass sein Profil gehackt und manipuliert worden sei. Das hielt die Kammer für extrem unwahrscheinlich. Die Zeitung darf nach Auskunft ihres Anwaltes die Berichterstattung nun sofort wieder online stellen und auch aus den Protokollen zitieren. Das hatte das Landgericht Mannheim im August vergangenen Jahres noch per einstweiliger Verfügung untersagt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4329091
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 14.02.2019 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.