Prozess:Kabarettist verliert

Eine Klage des TV-Kabarettisten Detlev Schönauer gegen einen Blogger, der ihn als "Rassisten" bezeichnet hat, ist vor dem Landgericht Saarbrücken abgewiesen worden. Der Betreiber eines privaten Blogs habe sich kritisch mit dem Programm "Doppelhirn" des Kabarettisten (Sonntag lacht - Spaß aus Mainz) auseinandergesetzt: Daher sei die Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt und nicht rechtswidrig, urteilte die vierte Zivilkammer laut Mitteilung vom Donnerstag. Schönauer hatte mit einer Unterlassungsklage verlangt, dass der Blogger ihn künftig nicht mehr "als Rassisten" oder sein Programm als "rassistisch" bezeichnet.

Laut dem Saarländischen Rundfunk waren Äußerungen des 65-jährigen Kabarettisten zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung bei einem seiner Auftritte in Neunkirchen der Anlass für die kritischen Anmerkungen des Bloggers.

Nach Ansicht des Gerichts wird Schönauer durch die Bezeichnung als "Rassist" zwar in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Es handele sich aber nicht um "Schmähkritik", bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe. Der Kabarettist gehe mit seinem Programm bewusst in die Öffentlichkeit und müsse daher hinnehmen, dass seine teils zugespitzten Äußerungen "auch auf Missfallen stoßen oder gar pointierte und auch überzogene Kritik auslösen", hieß es.

Von der Meinungsfreiheit gedeckt sei auch eine E-Mail des Bloggers an einen Veranstalter eines Kabarettabends, in der er diesen darauf hinwies, dass das Programm Schönauers "nicht der politischen Agenda des Veranstalters" entspreche. Der Blogger bringe darin "nur seine Bewertung des Programms" zum Ausdruck und rufe nicht zu einem Boykott auf, was rechtswidrig wäre.

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