Pro-NRW-Spot in der ARD:Chancenlos gegen fremdenfeindliche Wahlwerbung

Lesezeit: 2 Min.

Was war denn das, am Montagabend im Ersten? Kurz nach den "Tagesthemen" durfte Pro NRW in einem TV-Spot gegen Ausländer hetzen. Die Programmplaner waren machtlos: Es war schon die abgeschwächte Version.

Von Carolin Gasteiger

Viele Zuschauer dürften am Montagabend geschluckt haben. Unmittelbar nach den Tagesthemen lief im Ersten ein kurzes Filmchen mit mindestens fragwürdigem Inhalt.

Von vermüllten Hinterhöfen wird auf übervolle Balkone mit Plastikmüll geschnitten, dazwischen Wäscheleinen. Frauen mit Kopftüchern gehen die Straße entlang, dann ein Rundumblick auf triste Plattenbauten, ein Mann mit südländischem Aussehen poliert ein Messer, ein anderer schimpft vom Balkon. Ihre Gesichter sind von schwarzen Balken verdeckt. Unermalt von hartem Bass und der Textzeile "move like a gypsy".

Bei dem eineinhalbminüten Video handelt es sich um Wahlwerbung der rechten Organisation Pro NRW, die in diesem Jahr erstmals zur Europawahl antritt. In ihrem Werbespot beschwört sie ein Bedrohungsszenario herauf, so eindeutig wie die Botschaft: Ausländer raus.

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Aber so zweifelhaft der ausgestrahlte Spot war - es handelte sich um eine abgeschwächte Variante. Das Original muss viel schlimmer gewesen sein. So schlimm, dass sich der RBB, der die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert, weigerte, ihn auszustrahlen. Darin seien "evident strafrechtlich relevante Botschaften" zu erkennen gewesen, teilt der Sender auf Anfrage mit. Die Ausstrahlung sei abgelehnt worden. Man mag sich die Inhalte nicht vorstellen.

Das Berliner Verwaltungsgericht, bei dem Pro NRW daraufhin aufgrund eines "groben Rechtsverstoßes" Beschwerde einlegte, gab dem RBB Recht. In einer Eilentscheidung befanden die Richter noch am Montag, dass die ARD nicht verpflichtet sei, einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot auszustrahlen. Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.

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Pro NRW sieht das anders: "Vielmehr zeige der an Originalschauplätzen im Rheinland und Ruhrgebiet gedrehte Spot nur die Realitäten, verknüpft mit den politischen Forderungen der Bürgerbewegung zu den Themen Asylmissbrauch, EU-Armutseinwanderung, mangelnde Sicherheit in unseren Großstädten und Gefahren der Islamisierung", ist auf der Homepage von Pro NRW zu lesen. Die Forderungen der Initiative sollten "in Wirklichkeit mit dieser Zensurmaßnahme rechts- und grundgesetzwidrig aus dem Wahlkampf ausgeblendet werden", heißt es dort weiter. Aber wie gesagt: Das Gericht gab dem Sender Recht.

Pro NRW änderte den Spot daraufhin schnell - gegen die neue Variante und dessen Ausstrahlung können die Verantwortlichen beim RBB nichts mehr einwenden. "In dieser Variante war nach unserer Prüfung die Grenze zum evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen allgemeine Strafgesetze noch nicht überschritten" heißt es beim RBB. So unmissverständlich die Zwischentöne auch sein mögen: Wichtig bei der juristischen Beurteilung des Sachverhalts sei der Begriff "evident" - und für den habe das Bundesverfassungsgericht die Messlatte sehr hoch gehängt.

Bei Wahlwerbung handelt es sich um Drittsendezeit, auf die die ausstrahlenden Sender - zur Europawahl sind das ARD und ZDF - keinen Einfluss nehmen dürfen. Und haben sie sich erst einmal zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet, müssen auch alle Parteienspots ausgestrahlt werden.

Sendeplätze und Häufigkeit der Ausstrahlung sind den Rundfunkanstalten gesetzlich vorgegeben. Demnach müssen auch der kleinsten Partei mindestens zwei Sendeplätze zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich werden die Wahlvideos zwischen 17 und 23 Uhr ausgestrahlt, wann genau entscheidet das Los.

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