Rügen wegen unsauberer Arbeit:Presserat rügt "Bild"-Bericht über Drosten-Studie

02.03.2020, Berlin, Deutschland - Prof. Dr. Christian Drosten

Der Artikel der "Bild" habe unterstellt, Drosten habe womöglich Tatsachen unterdrückt, so der Presserat.

(Foto: Reiner Zensen/imago images)

Der Deutsche Presserat hat insgesamt 12 neue Rügen ausgesprochen. Schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht sieht das Gremium in dem Artikel über die angeblich "grob falsche" Corona-Studie in der "Bild".

Der Deutsche Presserat hat zwölf neue Rügen ausgesprochen, eine davon betrifft laut Mitteilung die Berichterstattung der Bild-Zeitung zur Vorveröffentlichung einer Studie des Berliner Virologen Christian Drosten. Der Artikel hatte nach Veröffentlichung breite Aufmerksamkeit nicht nur in der Branche erregt. In dem Text "Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch" hatte Bild im Mai 2020 über Kritik an einer Erfassung zum Coronavirus und zum Ansteckungspotenzial von Kindern berichtet. Der Beschwerdeausschuss des Presserats erkannte darin mehrere schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex.

"Nach Auffassung der Mitglieder ist die Formulierung, die Studie sei 'grob falsch', von den zitierten Expertenmeinungen im Text nicht gedeckt. Weiter erwähnt der Artikel nicht, dass es sich um eine Vor-Veröffentlichung handelte, deren Ergebnisse noch nicht von Fachleuten überprüft waren", heißt es in der Mitteilung des Presserats. Zudem zitiere die Redaktion die Studie unsauber und behaupte, "Kinder 'können' so ansteckend sein wie Erwachsene, was im englischsprachigen Original viel vager mit 'könnten' formuliert war." Der Beschwerdeausschuss sah außerdem die Frist von einer Stunde, die die Redaktion dem Virologen Drosten zur Stellungnahme eingeräumt hatte, als zu kurz an. Zusätzlich habe der Artikel unterstellt, Drosten habe womöglich Tatsachen unterdrückt.

Insgesamt behandelte der Presserat 115 Beschwerden, wovon 61 als begründet und 38 als unbegründet erachtet wurden. Die Bild erhielt zwei weitere Rügen wegen Verletzung der Kriterien der Vorverurteilung sowie wegen schwerer Verstöße gegen den Opferschutz. Auch gegen Bild.de ergingen aus diesen Gründen zwei Rügen, eine weitere wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex im Zuge der Veröffentlichung eines Fahndungsvideos der New Yorker Polizei.

Des weiteren wurde derwesten.de wegen "eklatanten Clickbaitings" in drei Artikeln und Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht und nordkurier.de wegen einer "unangemessen sensationellen Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid" in der Berichterstattung über einen Strafprozess zu sexuellem Missbrauch gerügt. Die Sächsische Zeitung hat gegen den Pressekodex verstoßen, in dem sie unbegründete Hoffnungen auf Schutz vor Corona durch die Verwendung eines Mundsprays machte, so der Presserat.

Auch Schleichwerbung wurde gerügt

Das Magazin Petra erhält eine Rüge wegen der Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung für Schleichwerbung, ähnlich das Automagazin Off Road. Mädchen.de wurde ebenfalls wegen Verstößen gegen das Gebot zur strikten Trennung von Werbung und Redaktion gerügt, etwa mit Überschriften wie: "Diese Jeans von H&M steht jedem Mädchen". Auch die Gala erhielt wegen eines Berichts, der die Grenze zur Schleichwerbung überschritt, eine Rüge.

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats. Öffentliche Rügen müssen von dem jeweiligen Medium publiziert werden. Im Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats ging es zuletzt auch um die umstrittene taz-Kolumne "All Cops are berufsunfähig". Hier hatte der Ausschuss entschieden, dass in der Kolumne kein Verstoß vorliege und die Aussagen der Autorin von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

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Umstrittener "taz"-Text
:Von der Meinungsfreiheit gedeckt

Der Deutsche Presserat hatte unter anderem getagt, weil zu einer polizeikritischen "taz"-Kolumne mit dem Titel "All Cops are berufsunfähig" 382 Beschwerden eingegangen waren. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte sogar eine Strafanzeige erwogen.

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