In eigener Sache:Presserat rügt SZ

Das Selbstkontrollorgan der Medien beanstandet Berichte über einen Kindermord in Solingen, der online veröffentlicht worden ist.

Von SZ

Die Süddeutsche Zeitung hat am 4. September 2020 auf ihrer Homepage unter der Überschrift "Wie konnte das geschehen?" einen Text über den Kindermord von Solingen veröffentlicht. Eine Mutter hatte nach Angaben der Polizei damals fünf ihrer sechs Kinder getötet und den elfjährigen Sohn am Leben gelassen. In einer Fassung des Textes, die nur online erschien, waren zunächst aufgrund eines redaktionellen Fehlers Zitate aus einem Whatsapp-Chat des Sohnes mit einer Freundin sowie Zitate aus dem Klassen-Chat zu lesen. Nachdem die Redaktion den Fehler bemerkt hatte, wurden die Zitate gelöscht. Wegen der Veröffentlichung hat der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der Medien, die Süddeutsche Zeitung gerügt. Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Kommunikation zwischen den beiden Kindern eine Verletzung der Menschenwürde sowie des Schutzes der Persönlichkeit der Kinder nach den Ziffern 1 und 8 des Pressekodex. Zudem habe die SZ gegen Ziffer 11 des Pressekodex verstoßen, wonach über einen seelisch leidenden Menschen "nicht in einer über das öffentliche Interesse hinausgehenden Art und Weise berichtet werden soll", hieß es in einer Mitteilung des Presserates vom Donnerstag. Nach Richtlinie 11.2 hätte die Redaktion "das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam abwägen müssen". Die Chefredaktion der SZ hält die Rüge für gerechtfertigt und bedauert den Fehler. Die gedruckte Ausgabe der Süddeutschen Zeitung enthielt die beanstandete Passage nicht.

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