Das Schweizer Nachrichtenportal Blick.ch hat mit Berichten über einen tödlichen Verkehrsunfall die Privatsphäre eines Verstorbenen verletzt, urteilt der Presserat. Im November 2017 seien unter der Schlagzeile "Horror-Crash im Vollrausch" ohne Zustimmung der Angehörigen unverpixelte Fotos des Unfallopfers gezeigt worden, teilt der Rat mit. Beanstandet wurde auch, dass die Nachrichtenseite Details beschrieb, die das Opfer eindeutig identifizierbar machten.