Pressekodex:Darstellung zulässig

Überzeichnet, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt: Der Presserat weist Beschwerden wegen einer SZ-Karikatur von Dieter Hanitzsch zurück.

Die Netanjahu-Karikatur in der SZ, die im Mai kritisiert worden war, verstößt nach Ansicht des Deutschen Presserats nicht gegen den Pressekodex. Es liege kein Verstoß gegen Ziffer 12 vor, teilte das Gremium am Mittwoch mit. Die besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden." Die Darstellung des israelischen Ministerpräsidenten durch den Karikaturisten Dieter Hanitzsch sei zwar überzeichnet, aber im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig. Acht Personen hatten sich beim Presserat beschwert. Die Entscheidung war laut Gremium umstritten, "einige Mitglieder kritisierten eine stereotype Bildsprache und hielten die Beschwerden für begründet". Die SZ hatte sich nach der Kritik öffentlich entschuldigt, weil die Karikatur antisemitische Klischees bediene, und die Zusammenarbeit mit Hanitzsch beendet. Der verteidigte seine Zeichnung.

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