In Mülheim an der Ruhr sollen fünf Minderjährige eine junge Frau vergewaltigt haben. Die SZ hat sich anfangs dafür entschieden, die Herkunft der mutmaßlichen Täter nicht zu nennen, später haben wir dies geändert.
Die Süddeutsche Zeitung richtet sich nach dem Pressekodex und nach dem Grundgesetz. Der Artikel 3 macht entsprechende Vorgaben, sagt Tom Soyer aus der Leserredaktion. Demnach darf niemand wegen seiner Abstammung, Heimat und Herkunft benachteiligt werden. Auch sei Neugierde kein Grund zur Nennung der Nationalität. Deshalb hatten wir zunächst die Herkunft der Tatverdächtigen nicht genannt. Viele Leser haben sich über diese Entscheidung beschwert. Wir haben beim Presserat direkt nachgefragt und folgende Antwort bekommen: Angesichts des Alters der Beteiligten handele es sich um eine "in ihrer Dimension ungewöhnliche und zudem außergewöhnlich schwere Straftat". Und dies erlaube durchaus die Nennung von weiteren Einzelheiten zu Tat und Tätern.
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