Ausländischen Staaten stehen in Deutschland keine äußerungsrechtlichen Ansprüche zu, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Damit wies das Gericht die Revisionen des Königreichs Marokko in einem Rechtsstreit mit der Süddeutschen Zeitung und der Wochenzeitung Die Zeit zurück und bestätigte höchstrichterlich die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg: ein lange erwartetes Grundsatzurteil.
PresserechtMarokko scheitert mit Klage gegen SZ und „Zeit“
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Der Bundesgerichtshof spricht ein Grundsatzurteil: Ausländische Staaten können in Deutschland inländische Medien nicht wegen angeblicher Verletzung ihrer Staatsehre verklagen. Auslöser des Rechtsstreits waren Recherchen zur Spionagesoftware Pegasus.
Von Ralf Wiegand, München
