Ottfried-Fischer-Prozess:Gericht kassiert Freispruch für "Bild"-Reporter ein

Doch nicht unschuldig: Das Oberlandesgericht München hat den Freispruch des "Bild"-Reporters, der Ottfried Fischer mit einem Sex-Video erpresst haben soll, aufgehoben. Laut Richter wurden Aussagen von Zeugen zu wenig gewürdigt, auch die Beweisführung sei lückenhaft.

Der Streit um ein Sex-Video mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer wird neu verhandelt. Das Münchner Oberlandesgericht hob am Dienstag den Freispruch gegen einen Redakteur der Bild-Zeitung auf, der das Video erworben und Fischers PR-Beraterin damit konfrontiert hatte.

Streit um Ottfried Fischers Sexvideo kommt erneut vor Gericht

Ottfried Fischer beim Verlassen des Verhandlungsaals nach dem Revisionsverfahren im Mai 2011.

(Foto: dapd)

Damit gab das Gericht dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und Fischers als Nebenkläger statt. Das Oberlandesgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass "der Freispruch der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht standhält", sagte der Vorsitzende Richter Götzl. In der Urteilsbegründung sei die Stellungnahme des Angeklagten zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen noch nicht einmal zusammenhängend wiedergegeben worden.

Auch enthalte das Urteil beispielsweise keine Angaben, wie bestimmte Zeugen auf bestimmte Nachfragen reagiert hätten. "Wie waren die Angaben, wo decken sie sich, wo decken sie sich nicht, welche Angaben sind zu welchem Zeitpunkt glaubhaft?", fasst Götzl die aus seiner Sicht offenen Fragen aus dem vorangehenden Urteil zusammen.

Die Anwälte des an Parkinson erkrankten Schauspielers, Steffen Ufer und Christoph Knauer, äußerten sich zufrieden: "Entscheidend ist für uns die Aufhebung des Freispruchs", sagt Knauer. In jedem Fall sei hier die "innerste Intimsphäre" seines Mandanten verletzt worden. Er sieht einen besonders schweren Fall von Nötigung. "Es gibt eine klare Grenze für die Pressefreiheit", so Ufer.

Die Verteidigung des Journalisten sieht hingegen kein strafrechtliches Verschulden: "Das ist keine Nötigung", unterstreicht Anwalt Ziegert. "Es sei völlig klar, dass der Ankauf von Informationsmaterial eine berufstypische Handlung von Journalisten ist". Vielmehr sei es sogar Pflicht des Journalisten gewesen, angesichts des brisanten Materials nachzufragen.

In dem Fall geht es um die Frage, ob Fischer zu dem Exklusivinterview, das nach Auftauchen des Videos in der Bild-Zeitung erschien, genötigt wurde.

Auf dem Video ist Ottfried Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zu sehen. Der Bild-Reporter hatte das brisante Video für ein sogenanntes Info-Honorar bekommen.

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