Es war schon fast eine Stunde vergangen, als Verfassungsrichter Michael Holoubek den "Elefanten im Raum" ansprach: die politischen Freundeskreise. Offiziell gibt es sie gar nicht - diese Zusammenschlüsse von Parteimitgliedern und parteinahen Vertretern im Stiftungsrat des ORF, dem zentralen Kontroll- und Aufsichtsorgan des öffentlich-rechtlichen Senders. Politische Freundeskreise stehen nicht im ORF-Gesetz - wie auch, wenn darin doch eben jene Weisungsfreiheit des Senders festgeschrieben wird, die durch politische Absprachen seiner Aufsichtsgremien erkennbar eingeschränkt würde.
Österreich:Von wegen unabhängig
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In Wien hat der Verfassungsgerichtshof über das ORF-Gesetz verhandelt - und über die Frage, wie viel Einfluss Parteien haben. Die Kläger meinen: viel zu viel.
Von Cathrin Kahlweit, Wien
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