Süddeutsche Zeitung

Österreichische Verfassung:Handlich und elegant

Eine neue Hochglanzausgabe feiert die österreichische Verfassung - und das rechtzeitig zum 100. Jubiläum.

Von Cathrin Kahlweit

Der frühere Bundesinnenminister Hermann Höcherl hat in den Sechzigerjahren den Satz geprägt, seine Beamten könnten nicht "den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen". Anlass war eine Abhöraffäre gewesen, und je nach Standpunkt fanden die Deutschen Höcherls Bemerkung damals zynisch - oder aber pragmatisch.

Mit einer Verfassung unter dem Arm herumlaufen kann und will man, praktisch gesehen, natürlich durchaus, zumal wenn sie in besonders hübscher Form verpackt ist. Dem Beispiel des Hamburger Journalisten Oliver Wurm folgend, der das deutsche Grundgesetz in peppiger Magazinform herausgebracht hat, gibt es auch in Österreich "Unsere Verfassung" als Hochglanzausgabe - bunt bebildert, mit Grafiken, Erklärtexten, Fotos. Das Opus ist zwar schon seit dem Frühjahr auf dem Markt, dürfte aber derzeit besondere Beachtung finden. Denn am 1. Oktober feiert die Republik Österreich ihr Verfassungsjubiläum, und dazu haben die Herausgeber, ein Designbüro, das auf Magazine, Zeitungen und Bücher spezialisiert ist, noch einmal 15 000 Magazine auf den Markt geworfen. Nun liegt die Auflage für "Unsere Verfassung" bei 40 000, wobei der Verfassungsgerichtshof, der ebenfalls hundert wird, einen Teil aufgekauft hat und auch das Parlament, das den runden Geburtstag mitfeiert.

Das Magazin enthält den Verfassungstext selbst, der, anders als in Deutschland, auf mehrere Gesetzeswerke verteilt ist, den Staatsvertrag von 1955, mit dem das Land de facto seine Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg zurückerlangte, sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte nach den politischen Wirren, die der Veröffentlichung des Ibiza-Videos im Frühjahr 2019 folgten, beruhigend gesagt, gerade "in Zeiten wie diesen" zeige sich die "Eleganz, ja Schönheit der österreichischen Bundesverfassung". Das kann man nun noch einmal im vorliegenden Magazin überprüfen.

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