Süddeutsche Zeitung

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Neuer Staatsvertrag für den MDR

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stimmen dem neuen Gesetz für den Mitteldeutschen Rundfunk zu. Zuvor hatte es darüber Streit gegeben

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) erhält einen neuen Staatsvertrag. Nachdem der sächsische Landtag der Novellierung bereits im März zugestimmt hatte, wurde diese nun auch von den Parlamenten in Thüringen und Sachsen-Anhalt bewilligt. Es ist das erste Mal nach der Gründung des MDR im Zuge der Wiedervereinigung im Januar 1991, dass die drei zuständigen Landtage den MDR-Staatsvertrag modernisieren. Änderungen gibt es etwa beim Rundfunkrat: Dem Aufsichtsgremium sollen künftig Vertreter der Sorben angehören sowie von Migrantenverbänden und von LSBTTIQ-Verbänden, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle und Queere für ihre Interessen eintreten. Der Anteil von staatsnahen und staatlichen Vertretern wird begrenzt. Diese Gruppe dürfe höchstens ein Drittel der Mitglieder stellen, das hatte das Bundesverfassungsgericht 2014 in einem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag festgelegt. Dem trägt nun auch der neugefasste MDR-Staatsvertrag Rechnung.

In Thüringen stimmten neben den Fraktionen der Minderheitsregierung von Linken, SPD und Grünen auch die CDU-Abgeordneten zu. FDP und AfD votierten dagegen. Trotz der Einwilligung erklärte der Medien-Staatssekretär Malte Krückels (Linke) die Unzufriedenheit Thüringens mit der Dreiländer-Anstalt. Das Land sehe sich weiter benachteiligt bei den Ausgaben des MDR. Aus Thüringer Sicht sei es außerdem bedauerlich, dass kein Konsens über die Vertretung der freien Mitarbeiter in den Personalräten gefunden werden konnte. Krückels bezeichnete den Umgang mit den mehr als 1500 Mitarbeitenden als missbräuchlich: "Das müssen feste Jobs werden." Eine erneute Novellierung des Staatsvertrags werde deshalb in der nächsten Legislaturperiode wieder auf der Tagesordnung stehen.

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