Süddeutsche Zeitung

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:"Eine beinahe historische Entscheidung"

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Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda über den Beschluss der Ministerpräsidenten zum Medienstaatsvertrag, sperrige Begriffe und die Hoffnung auf mehr Transparenz im Netz.

Interview von Harald Hordych

Am Donnerstag hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf für einen Medienstaatsvertrag abgesegnet. Damit wird der seit 1991 geltende alte Rundfunkstaatsvertrag durch ein Regelwerk ersetzt, das auch stärker digitale Medien in den Blick nimmt. Der Hamburger Senator für Kultur und Medien, Carsten Brosda (SPD), war an dem Staatsvertrag von den ersten Entwürfen im Jahr 2013 an beteiligt. Ein Gespräch über Wortungetüme und weitere Pläne.

SZ: Herr Brosda, haben Sie eigentlich den Begriff Intermediäre für Plattformen wie Facebook oder Google erfunden?

Carsten Brosda: Die Idee, Medien umfassender und inklusive der digitalen Mittler zu betrachten, ist 2013 auf dem Hamburger Mediendialog auf die Agenda gesetzt worden. Den konkreten Begriff haben wir dann aus der Medienwissenschaft übernommen, um diese Anbieter von den klassischen Plattformen abzugrenzen.

Wie würden Sie den Begriff Ihrer Oma erklären?

Ich würde meiner Oma sagen, dass dies die Bereiche sind, in denen kein Anbieter aussucht, was wie präsentiert wird, sondern in denen Nutzer durch eigenes Handeln und eigenes Suchen prägen, wie die Informationsauswahl aussieht. Hinter dieser Auswahl sitzt aber ein Computer, der das ausrechnet. Am Ende geht es um all die Angebote, die algorithmisch gesteuert sind und darauf reagieren, was der Einzelne am Rechner macht. In der Zusammenstellung der Information wird dann aber eben nicht redaktionell eine gewisse Vielfalt gewährleistet, sondern das geschieht automatisch.

Heißt das umgekehrt, dass die Freiheit der Suche eigentlich eine Täuschung ist?

So weit würde ich nicht gehen. Der Medienstaatsvertrag geht von der Prämisse aus, dass wir durch das offene Internet eine bessere und freiere Kommunikation in unserer Gesellschaft haben können. Viele Wünsche, die wir immer schon hatten, können erfüllt werden: dass ich mich frei äußern kann, dass ich jegliche Information finden kann, die vorher nicht so leicht auffindbar war.

Aber?

Aber es ist wichtig, dass ich als Nutzer darauf vertrauen kann, dass es stimmt, wenn ein Angebot sagt, dass es nicht nach einschränkenden diskriminierenden Merkmalen auswählt. Jeder sollte wissen, wenn bestimmte Angebote nach politischer Färbung, nach Religion, nach Rasse, nach Weltanschauung oder was auch immer ausgewählt werden.

Was sieht der Medienstaatsvertrag vor?

Damit machen wir einen wesentlichen Schritt, sicherzugehen, dass man bestimmte inhaltliche Einengungen auch deklarieren muss. Ansonsten muss ich als Nutzer davon ausgehen können: Hier wird mir nichts vorenthalten. Und wenn doch, ist das nicht schlimm, so eine Suchmaschine darf es geben, wenn ich als Nutzer weiß, aus welchem Blickwinkel sie auf die Welt guckt. Und genau das stellt der Medienstaatsvertrag sicher, dass Perspektiven künftig kenntlich gemacht werden müssen.

Was machen Sie, wenn sich jemand nicht an dieses Transparenzgebot hält?

Es geht vor allem darum, erst mal aufzuklären, Gespräche zu führen und Standards zu entwickeln, die den Landesmedienanstalten eine entsprechende Handlungsgrundlage geben, die entsprechenden Möglichkeiten zu nutzen. Ob wir dann in den nächsten Schritten zu bußgeldbewährten Fragen kommen, werden wir sehen.

Und wenn Gespräche nicht reichen?

Der Staatsvertrag sieht bereits jetzt im Rahmen des Ermessens die Möglichkeit vor, bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. Das wird jedoch in den nächsten Schritten angepasst werden müssen. Im ersten Schritt geht es aber darum, zu signalisieren, dass wir an dieser Stelle aufpassen. Und das ist ein großer Erfolg.

Die Digitalbranche sieht den Entwurf kritisch, der Verband Bitcom fordert, dass die Relevanz für Meinungsbildung durch Intermediäre erst bewiesen werden muss.

Ich verstehe die Blickrichtung, aber ich teile sie nicht. Weil wir eine Schwierigkeit haben: Wenn wir uns um die demokratische Kommunikation in einer Gesellschaft kümmern, dann kann der Moment, in dem ich nachweisen kann, dass es ein Problem gibt, schon der Moment sein, zu dem es zu spät ist. Wir haben in der Medienregulierung immer ein Vorsorgeprinzip zu beachten: Sobald Vielfalt eingeschränkt wird, ist das Problem für die Demokratie schon da. Schlimmstenfalls so sehr, dass es die Öffentlichkeit gar nicht mehr erkennt, weil in ihr die Informationen nicht mehr zur Verfügung stehen. Das heißt, wir müssen medienrechtlich verhindern, dass solche Beschränkungen eintreten. Denen, die sagen, dass wir diese Regel nicht brauchen, weil das Problem nicht existiert, würde ich entgegnen: Wir haben die Regel, damit ein Problem, das jetzt nicht da ist, nie eintreten kann.

Gibt der Medienstaatsvertrag nach vielen Jahren des Verhandelns und rasantem technischen Wandel denn den aktuellen Stand wieder? Müssten Sie nicht heute noch nachverhandeln?

Nicht nachverhandeln, aber weiter nachdenken. Wir müssen jetzt schon an die Erarbeitung der Punkte gehen, die wir noch nicht gelöst haben. Wie sieht ein Medienkonzentrationsrecht der Zukunft aus? Wie sichern wir Vielfalt auf der Anbieterseite? Müssen wir am Rundfunkbegriff und der Frage der Zulassung weiterarbeiten? Die Ländergemeinschaft sagt: Wir kümmern uns jetzt nicht mehr nur um Rundfunk, sondern erweitern das Feld um die kommunikative Öffentlichkeit unserer Gesellschaft. Das ist großartig und eine beinahe historische Entscheidung. Aber sie ist nur der erste Schritt auf einem neuen Weg.

Und der zweite?

Es geht jetzt darum, nicht alle fünf oder zehn Jahre einen großen neuen Wurf vorzulegen, sondern auch in der Regulierung agiler zu arbeiten. Das heißt: Weniger detaillierte Vorgaben, mehr grundsätzliche Prämissen und Prinzipien, auf deren Grundlage wir ohne große neue Diskussion auch schneller auf sich verändernde technische Rahmenbedingungen reagieren können.

Müsste der Vertrag im Grunde immer fortlaufend neugeschrieben werden?

Einerseits ja. Anderseits immer mehr abstrahiert werden, damit wir uns darüber klar werden, was sind denn die Prämissen und Prinzipien die uns leiten? Die Fragen, wie das dann auf neue Angebote anzuwenden ist, das sollte dann von den Landesmedienanstalten, die sich dafür noch reformieren müssen, geregelt werden.

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Quelle:
SZ vom 06.12.2019
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