Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Digitale Schichten

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Wenn Sendungen länger in Mediatheken stehen, müssen die Produzenten dann anders vergütet werden? In Fragen wie dieser haben sich ARD und Produzentenallianz auf gemeinsame Wertekriterien geeinigt.

Von Claudia Tieschky

Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender digital mehr Spielraum bekommen und zum Beispiel Filme länger in den Mediatheken stehen dürfen, müssen sich auch die Vergütungen für die Produzenten ändern. Sinngemäß steht das so in einer Protokollerklärung aller Länder zu dem neuen Telemedienauftrag für ARD und ZDF, der Anfang Juni beschlossen wurde und 2019 in Kraft treten soll. ARD und Produzentenallianz haben dazu nun eine Vereinbarung getroffen, die nach Ansicht beider Seiten eine faire Regelung für sogenannte teilfinanzierte Auftragsproduktionen möglich macht. Bei solchen teilfinanzierten Produktionen trägt der Sender als Auftraggeber, anders als bei sogenannten vollfinanzierten Produktionen, nicht die gesamten Kosten.

Das Modell, auf das man sich geeinigt hat, gibt es so ähnlich bereits für Fälle, in denen ein Produzent bei einer an sich vollfinanzierten Produktion eine Finanzierungslücke schließt. Im Gegenzug kann er bestimmte Kategorien von Rechten behalten und daraus eigene Erlöse ziehen. Für solche Rechteverhandlungen gibt es künftig auch bei teilfinanzierten Produktionen einen gemeinsamen Bezugsrahmen. Er führt Kategorien von Rechten auf, die Werte für den Produzenten darstellen und die er im Gegenzug für seine Finanzierungsbeteiligung beanspruchen oder herausverhandeln kann. Dieses "Schichtenmodell" legt zum Beispiel fest, welche Wertekriterien für eine Produktion im Online-Angebot eines Senders gelten, also etwa, ob sie dort exklusiv oder nicht exklusiv zu sehen ist. Oder welche Varianten von unterschiedlich wertvollen Pay-TV-Rechten ein Produzent halten kann. Grundsätzlich wird das bisher unbeschränkte exklusive deutsche Senderecht einer Landesrundfunkanstalt auf eine neue Verhandlungsbasis von "mindestens sieben Jahren" gestellt. Die Produzenten hoffen, dass sie sich mit entsprechend ausverhandelten Verträgen neue Erlöse erschließen können, etwa auf dem Markt der Streaming-Dienste.

© SZ vom 26.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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