Man wird das Mannheimer Gerichtsverfahren als einen Probelauf ansehen müssen – für eine gerichtliche Aufgabe ganz neuer Art. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte nämlich zu prüfen, ob das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, namentlich des Südwestrundfunks, hinreichend vielfältig und ausgewogen sei. Oder ob es sich dabei um Einheitsbrei handle, um Journalismus mit politischer Schlagseite, der die größte Oppositionspartei im Bundestag nicht angemessen berücksichtige, die AfD. So hatten es sieben Beitragskläger gesehen.
Öffentlich-rechtlicher RundfunkGericht weist Klage von Nichtzahlern ab
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Zu wenig AfD-Berichterstattung? Journalismus mit Schlagseite? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vielfalt und Ausgewogenheit. Und hält fest, dass Rundfunkräte das beurteilen sollen und nicht Verwaltungsgerichte.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
