Öffentlich-rechtliche Sender:Kontrolleur warnt vor hohen Renten bei Rundfunkanstalten

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat es bei der Altersvorsorge seiner Mitarbeiter lange sehr gut gemeint. Jetzt schlägt ein Oberkontrolleur nach SZ-Informationen Alarm. Er fürchtet wegen der hohen Kosten sogar um die Programmqualität.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Die Pensionszahlungen der öffentlich-rechtlichen Sender verschlingen viel Geld. Das Anlagevermögen der ARD belief sich Ende 2012 zum Beispiel auf fast sechs Milliarden Euro. Das aber "ist weitgehend zur Absicherung der Altersversorgung der Mitarbeiter zweckgebunden, wobei aus den Erträgen die Rentenzahlungen mitfinanziert werden", heißt es in dem Bericht über die wirtschaftliche Lage der Landesrundfunkanstalten vom April 2014.

Allein 2012 wurden für Pensionen 306 Millionen Euro zusätzlich bei Seite gelegt. Doch können die Sender die zukünftigen Betriebsrenten überhaupt dauerhaft finanzieren? Einer der Kontrolleure der Anstalten, der Verwaltungsratsvorsitzende der Deutsche Welle, Peter Clever, ist sich sicher: So kann es nicht weitergehen.

Clever, der hauptberuflich in der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) tätig ist, hat einen Brief an seine Kollegen, die Verwaltungsratschef der ARD-Sender und des Deutschlandradios geschrieben. In dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, steht: "Das zentrale Problem stellt die Dynamik der Lasten aus der Altersversorgung dar."

Renten-Steigerungen sollen begrenzt werden

Clever kritisiert, dass " das Problem der hohen Belastungen aus der Altersversorgung" einen viel zu geringen Stellenwert im Bericht zur Finanzlage der Rundfunksender einnehme, "obwohl hier die Zeit drängt und der Problemdruck immer weiter zunimmt".

Der Verwaltungsratsvorsitzende der Deutschen Welle weist darauf hin, dass in den öffentlich-rechtlichen Anstalten in der Regel die Betriebsrenten automatisch immer noch genauso stark steigen wie die Gehälter der aktiv Beschäftigten. Dies sei auf Dauer jedoch nicht bezahlbar, wenn die Tariferhöhung wie zuletzt für zwei Jahre zusammengenommen 5,6 Prozent betrage. Er bittet die anderen Verwaltungsratschef deshalb doch mal ausrechnen zu lassen, welche Kosten auf die jeweiligen Sender zukämen. Zugleich regt er an, "die Steigerung der Versorgungszahlungen auf ein Prozent zu begrenzen", so wie dies im öffentlichen Dienst längst tariflich vereinbart sei. Geschieht nichts, treffe dies irgendwann die Radiohörer und Fernsehzuschauer.

"Ich hielte es für unvertretbar, wenn wir einmal feststellen müssten, Versorgungsdynamik frisst Programmqualität", schreibt Clever. Die KEF, die Kommission, die den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und damit die mögliche Höhe des Rundfunkbeitrags ermittelt, sieht ebenfalls "Handlungsbedarf bei der betrieblichen Altersversorgung".

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