Neuordnung der Rundfunkgebühren:Wenn die GEZ nicht mehr klingelt

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Die Länder haben sich geeinigt: Ab 2013 sollen Rundfunkgebühren nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pauschal pro Haushalt bezahlt werden. Die Wohnungskontrollen durch die GEZ werden dadurch überflüssig.

München - Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Donnerstag auf ihrer Jahrestagung in Magdeburg auf eine Neuordnung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Demnach soll die Gebühr von 2013 an pro Haushalt und nicht mehr pro Empfangsgerät erhoben werden. Ein Haushalt muss also künftig selbst dann Gebühren zahlen, wenn er über keinen Fernseher oder kein Radio verfügt. Der neue Beitrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen.

Briefe und Besuche von der GEZ - für heimliche Mediennutzer bislang eine unangenehme Überraschung. Damit soll nun aber Schluss sein: Ab 2013 werden die Rundfunkgebühren pauschal pro Haushalt bezahlt. (Foto: dpa)

17,98 Euro werden derzeit monatlich für einen Fernseher fällig, 5,76 Euro sind es für ein Radio. Auch für internetfähige Computer und Handys muss gezahlt werden. Die Geräteabgabe bringt ARD, ZDF und Deutschlandradio jährlich mehr als sieben Milliarden Euro ein.

Durch die Reform soll der Kontrollaufwand durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich reduziert werden. Zugleich soll so auch die Privatsphäre der Bürger geschont werden. Das Betreten von Wohnungen wird künftig nicht mehr erforderlich sein, weil nicht mehr überprüft werden muss, wo ein Gerät steht. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), erklärte, die "Schnüffelei an der Wohnungstür" habe nun ein Ende.

Nach massiver Kritik von Wirtschafts- und Handwerksverbänden haben die Länder zudem die geplanten Regeln für Unternehmen nachgebessert und ein nach eigenen Angaben "mittelstandsfreundliches Modell" geschaffen. Vor allem Gaststätten- und Hotelbetreiber sowie Autovermieter hatten eine höhere Belastung gefürchtet. "Wir haben jetzt eine Lösung, dass Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten nur eine Drittelgebühr bezahlen", sagte Kurt Beck dazu in der ARD. Zudem würde für das "erste firmenbezogene Auto keine Gebühr" fällig. Das neue System sieht eine Staffelung pro Unternehmen vor, die sich an der Zahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte orientiert.

An diesem Freitag wollen die Ministerpräsidenten in Magdeburg weitere Details der Gebührenreform vorstellen. Die Länder hatten sich bereits im Juni auf Eckpunkte für das neue Finanzierungsmodell geeinigt. Der Entwurf des Staatsvertrags soll nun den Landesparlamenten zur Information vorgelegt und am 15.Dezember unterzeichnet werden.

© SZ vom 22.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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