Süddeutsche Zeitung

Neuer Rundfunkbeitrag:Was sich für Hörer, Seher und Streamer ändert

Seit Anfang des Jahres muss jeder Haushalt zahlen: Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird automatisch erhoben, egal, ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Was sich dadurch ändert und wie Sie vielleicht noch Geld sparen können.

Das neue Jahr hat begonnen, Sie sitzen wieder im Büro und die gute Laune der Feiertage schwindet. Aber irgendwas war da ja noch? Richtig: der neue Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Den soll doch von nun an irgendwie jeder zahlen. Aber wie läuft das nochmal genau ab? Bekomme ich einen Brief? Muss ich nachzahlen, wenn ich meine GEZ-Gebühren nicht gezahlt habe, oder kann ich sogar Geld sparen? Wir verraten es Ihnen.

Klicken Sie auf das Bild, um einen interaktiven Überblick darüber zu bekommen, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert.

  • Der neue Rundfunkbeitrag ist eingeführt. Was jetzt?

Für die meisten ändert sich gar nichts. Sie zahlen weiterhin denselben Betrag und müssen auch nichts tun. Die Umstellung auf das neue System erfolgt automatisch. Einmalig hat der Beitragsservice (wie die GEZ jetzt heißt) die Daten aller volljährigen Bürger in Deutschland von den Einwohnermeldebehörden erhalten und abgeglichen, wer zahlungspflichtig ist. Wenn Sie schon vorher die GEZ-Gebühr gezahlt haben, bekommen Sie per Post eine Aufforderung, Ihren Beitrag von monatlich 17,98 Euro zu zahlen. Wie die Rechnung in Zukunft aussehen wird sehen Sie hier.

Aber Achtung: Wie bisher müssen Sie Änderungen von Adresse oder Kontoverbindung der Behörde eigenständig mitteilen. Der Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldebehörden war eine einmalige Sache.

  • Wer kann sparen? Wer muss jetzt mehr bezahlen?

Im neuen System wird jeder Haushalt zur Kasse gebeten - auch wenn die Bewohner angeben, weder Radio noch Fernseher noch einen internetfähigen Computer zu besitzen. Diese Haushalte zahlen nun mehr.

Bei anderen Haushalten fallen Doppelbelastungen weg: Es reicht künftig, wenn eine im Haushalt gemeldete Person die fällige Gebühr begleicht. Davon profitieren etwa nicht verheiratete Paare, die zusammen wohnen, Wohngemeinschaften oder erwachsene Kinder, die noch bei den Eltern leben.

Weil die Zahl der Empfangsgeräte künftig keinen Einfluss auf die monatliche Gebühr mehr hat, kann es auch für Verbraucher mit mehreren Fernsehern, Radios und Computern billiger werden. Unter dem Strich wird es daher nach Angaben des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio nun für wenige Beitragszahler teuer. Etwa 90 Prozent der Bürger sollen demnach ab 2013 genauso viel oder weniger zahlen als heute.

  • Wie kann ich Geld sparen?

Wer seit dem neuen Jahr nicht mehr zahlen muss, weil etwa Lebenspartner oder WG-Hauptmieter den Beitrag für die gemeinsame Wohnung überweisen, muss selbst aktiv werden und kündigen. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit der eigenen Teilnehmernummer und eventuell der des künftigen Beitragszahlers. Wenn die Änderungen nicht zum 1. Januar 2013 übermittelt wurden, können nachträglich Korrekturen getätigt werden und zu viel gezahlte Beiträge werden sogar zurückerstattet.

  • Kann ich mich von den Gebühren befreien lassen?

Prinzipiell muss jeder volljährige Bürger zahlen. Bestimmte finanzielle oder gesundheitliche Gründe können jedoch zu einer Ermäßigung oder sogar Befreiung der Beitragspflicht führen. Dazu zählen unter anderem:

- Sozialhilfeempfänger

- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung

- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II

- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

- Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird

- Personen, die eine Ausbildungsförderung wie Ausbildungsgeld oder Bafög erhalten

Welche Nachweise der oben aufgeführten Personen zur Ermäßigung oder Befreiung des Beitrags erbracht werden müssen, kann hier nachgelesen werden.

Blinde, stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind nicht mehr automatisch von der Gebühr befreit und müssen einen Antrag auf Befreiung stellen. Die benötigten Formulare können hier heruntergeladen werden.

  • Warum habe ich kein Schreiben über die Änderungen erhalten?

Weil nur Personen, die schon bisher Rundfunkbeiträge gezahlt haben und für die das neue Beitragsmodell Mehrkosten bedeuten kann, ein Schreiben über den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten haben. Auch Bürger mit einer Behinderung wurden schriftlich informiert, da sie bis Ende 2012 von der Rundfunkgebühr befreit waren, aber ab 2013 auch gebührenpflichtig werden. Ebenfalls benachrichtigt wurden Personen mit mehr als einer Anschrift.

  • Was passiert, wenn ich mehr als einen Wohnsitz angemeldet habe?

Für jeden Wohnsitz wird eine monatliche Gebühr erhoben. Das heißt, dass Bürger mit einem Zweitwohnsitz für beide Haushalte jeweils 17,98 Euro zahlen müssen. Auch für Ferienwohnungen muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden - selbst, wenn sich kein Radio oder Fernseher in der Wohnung befinden.

  • Was muss ich tun, wenn ich bislang nicht gemeldet war?

Wer erst seit kurzem einen Wohnsitz hat und somit bislang keine GEZ-Gebühren gezahlt hat, über 18 Jahre alt ist und sich nicht selbständig angemeldet hat, wird angeschrieben und die Beitragspflicht wird geklärt. Sollte sich herausstellen, dass eine Pflicht besteht, muss der Betrag rückwirkend ab dem Jahresbeginn gezahlt werden.

Personen, die in eine Wohnung ziehen, für die noch keine Gebühr gezahlt wird, müssen sich eigenständig beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden. Die Daten von der Einwohnermeldebehörde erhielt der Service nämlich nur einmal. Die passenden Onlineformulare können hier gefunden werden.

  • Was passiert, wenn ich bisher keine Rundfunkgebühren gezahlt habe? Muss ich mit Strafen rechnen?

Nein. Denn ARD, ZDF und Deutschlandradio werden keine Rückzahlungen von Personen einfordern, die bis Ende 2012 keine GEZ-Gebühren gezahlt haben. Dies bestätigte das Projektbüro beim Südwestrundfunk in Mainz auf Anfrage von Süddeutsche.de. Hierbei gehe es weniger darum, diese sogenannten "Schwarzseher" zu schonen. Es sei vielmehr so gut wie unmöglich zu beweisen, dass ein Bürger in den vergangenen Jahren Rundfunkgeräte unangemeldet in seiner Wohnung genutzt hat.

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