Die umstrittene Abgabe auf Rundfunk- und Fernsehgeräte, die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben wird, soll abgeschafft werden. Die Ministerpräsidenten der Länder kommen an diesem Mittwoch und Donnerstag in Berlin zusammen, um ein neues Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beschließen. Dabei wollen die Regierungschefs die alte Gebühr durch eine sogenannte Haushaltsabgabe ersetzen.
Diese soll einmal monatlich von jedem Haushalt erhoben werden, egal ob und wie viele Geräte dort genutzt werden. Zahlen muss man also selbst dann, wenn in einer Wohnung kein Gerät steht. Die neue Gebühr soll zunächst nicht teurer werden als 17,98 Euro im Monat. So hoch ist derzeit auch die bisherige Rundfunkgebühr.
ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten jährlich mehr als sieben Milliarden Euro an Gebührengeld. Zunächst berät an diesem Mittwoch die für Rundfunk zuständige Länderkommission unter Federführung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) über Eckpunkte der Haushaltsabgabe. Am Donnerstag werden sich die Ministerpräsidenten mit der Reform befassen. Ihre Zustimmung gilt als sicher. Das neue Rundfunkgesetz soll bereits im Herbst vorliegen und zur neuen Gebührenperiode 2013 in Kraft treten.
Prozesswelle gegen die Internet-Gebühr
Letzte Bedenken gegen die Haushaltsabgabe hatte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Anfang Mai vorgestellten Gutachten aus dem Weg geräumt. Er erklärte das Modell für verfassungskonform. Für Gewerbetreibende, die derzeit etwa neun Prozent des Gebührenaufkommens stellen, ist darin eine gestaffelte Zahlungspflicht für jede Betriebsstätte geplant. Die Höhe richtet sich nach der Mitarbeiterzahl.
Die alte Geräteabgabe stammt aus den Frühzeiten des Rundfunks. Sie war auch deshalb problematisch geworden, weil die Öffentlich-Rechtlichen inzwischen digital verbreitet werden. Sie sind daher mit allen Geräten zu empfangen, mit denen ein Zugang ins Internet möglich ist. Zuletzt erfand man nach dieser Logik eine sogenannte PC-Gebühr für internetfähige Computer, die seit Anfang 2007 erhoben wird. Mit ihr sank die Akzeptanz für das öffentlich-rechtliche System rapide.
Gegen die Internet-Gebühr läuft zudem eine Prozesswelle, vor allem die Rechtmäßigkeit der Gebühr für beruflich genutzte PCs sehen die Gerichte bislang unterschiedlich. Einen Imageschaden verursachten auch GEZ-Schnüffeleien. Als Vorteil wertet man daher im Länderkreis auch, dass Nachforschungen über Anzahl und Nutzungsart von Rundfunkgeräten jetzt überflüssig werden. Die GEZ soll als Institution aber erhalten bleiben.
Die Ministerpräsidenten wollen auch ein Sponsoringverbot für die Öffentlich-Rechtlichen nach 20 Uhr beschließen. Eine Ausnahme gilt für große Sportereignisse, die aber den Hauptteil der Sponsoring-Erlöse bringen. Dagegen verzichtet man wohl vorerst auf ein völliges Werbeverbot. Politisch fände es derzeit eine Mehrheit, es würde jedoch die neue Abgabe gleich zu Beginn verteuern.