NDR-Drehbuchaffäre:Staatsanwaltschaft lässt keine Ruhe

Das Verfahren gegen Doris Heinze soll vor den Bundesgerichtshof. Eine Woche nach dem Urteil gegen die frühere NDR-Fernsehfilmchefin legten die Strafverfolgungsbehörden Antrag auf Revision ein.

Charlotte Frank, Hamburg

Im Streit um die NDR-Drehbuchaffäre hat die Staatsanwältin Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg von vergangener Woche eingelegt. Das bestätigte am Dienstag ein Gerichtssprecher.

Heinze zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen: Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze steigt am 08. Oktober 2012 vor dem Landgericht in Hamburg in ein Auto, nachdem sie zuvor zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden war. Nun soll der Fall vor den Bundesgerichtshof.

(Foto: dpa)

Demnach strebt auch die Gegenseite Revision an: Die Ex-Fernsehspielchefin des NDR, Doris Heinze, ihr Mann Claus Strobel und die Filmproduzentin Heike Richter-Karst wollen den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen. Die drei hatten sich wegen Bestechung, Betrug und Untreue verantworten müssen.

Staatsanwältin Cornelia Gädigk hatte ihnen unter anderem vorgeworfen, Drehbücher unter falschem Namen zu überhöhten Preisen in den Sender eingeschleust und ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen zu haben. Für Heinze hatte sie drei Jahre Haft gefordert, für Strobel und Richter-Karst Bewährungsstrafen.

Das Gericht ist mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für Heinze und geringen Geldstrafen für ihre Mitangeklagten weit darunter geblieben. Schon nach dem Urteil hatte Gädigk erklärt, sie werde die Aussichten einer Revision prüfen.

Heinzes Anwalt Gerd Benoit hatte sich hochzufrieden gezeigt. "Ich fand das ausgewogen und bin zufrieden", sagte er. Und: "Ich sehe keinen Anhaltspunkt für eine Revision."

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